Prüfschema · Strafrecht

Bestechung (§ 334 StGB)

Wie prüfst du die Strafbarkeit wegen Bestechung (§ 334 StGB)?
  1. I.
    Tatbestandsmäßigkeit
  2. 1.
    Objektiver Tatbestand
  3. a)
    Täter: Jedermann
    Tauglicher Täter ist jedermann — selbst ein anderer Amtsträger. Als Spiegelbild zur Bestechlichkeit (§ 332 StGB), die den vorteilsnehmenden Amtsträger erfasst, ist § 334 StGB konzipiert.
  4. b)
    Vorteilsnehmer: Amtsträger etc.
  5. c)
    Tatobjekt: Vorteil für diesen oder einen Dritten
  6. d)
    Tathandlung: anbieten, versprechen oder gewähren
  7. e)
    Pflichtwidrige Diensthandlung
  8. f)
    Unrechtsvereinbarung
  9. 2.
    Subjektiver Tatbestand: Vorsatz
  10. II.
    Rechtswidrigkeit
    Achtung: Bei der Bestechlichkeit existiert kein dem § 333 Abs. 3 StGB entsprechender Rechtfertigungsgrund!
  11. III.
    Schuld
  12. IV.
    Strafzumessung

Dieses Schema im Examen sicher beherrschen.

Im juralernen-App-Modus übst du dieses Schema mit interaktiven Karteikarten, Klausurfällen und Definitionen. Einmalig 19,99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.