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title: "Prüfschema: Bestechlichkeit (§ 332 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/bestechlichkeit-332-stgb"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Bestechlichkeit (§ 332 StGB)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Tatbestandsmäßigkeit

### 1. Objektiver Tatbestand

#### a) Täter: Amtsträger

Bei <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/332.html" title="&sect; 332 StGB: Bestechlichkeit">§ 332 StGB</a> handelt es sich um ein <b>echtes Sonderdelikt</b>; nur der in der Norm bezeichnete Personenkreis kann es begehen. Die einschlägigen Legaldefinitionen für die tauglichen Täter finden sich in <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/11.html" title="&sect; 11 StGB: Personen- und Sachbegriffe">§ 11 Abs. 1 Nr. 2-4 StGB</a>. <br>Spiegelbildlich entspricht <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/332.html" title="&sect; 332 StGB: Bestechlichkeit">§ 332 StGB</a> der Bestechung (§ 334 StGB).

#### b) Tatobjekt: Vorteil für sich oder einen Dritten

Als <b>Vorteil</b> i.S.d. <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/332.html" title="&sect; 332 StGB: Bestechlichkeit">§ 332 StGB</a> gilt <d>jede Leistung materieller oder immaterieller Art, die den Amtsträger in seiner wirtschaftlichen, rechtlichen oder auch nur persönlichen Lage besser stellt und auf die er keinen rechtlich begründeten Anspruch hat</d>. Auch geringwertige Werbeartikel sind erfasst.

#### c) Tathandlung: fordern, sich versprechen lassen oder annehmen

<b>Fordern</b> ist das <d>Erkennenlassen, dass der Täter einen Vorteil für seine Dienstausübung begehrt</d>. <b>Sichversprechenlassen</b> meint die <d>Annahme des entsprechenden Angebots einer künftigen Leistung</d>. <b>Annehmen</b> meint die <d>tatsächliche Entgegennahme des Vorteils unmittelbar an sich oder mittelbar an den Dritten</d>.

#### d) Pflichtwidrige bestimmte Diensthandlung

Eine <b>Dienstausübung</b> ist ein <d>konkretes Verhalten im Rahmen der</d> <b>Dienstausübung</b>. Letzteres sind <d>Handlungen, durch die ein Amtsträger etc. im öffentlichen Dienst die ihm übertragenen Aufgaben wahrnimmt</d>. Der Diensthandlung steht nach <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/336.html" title="&sect; 336 StGB: Unterlassen der Diensthandlung">§ 336 StGB</a> ihr Unterlassen gleich. Diese ist <b>pflichtwidrig</b>, wenn sie <d>gegen Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, allgemeine Dienstanweisungen oder Anweisungen des Vorgesetzten verstößt</d>.

#### e) Unrechtsvereinbarung

Mit <b>Unrechtsvereinbarung</b> ist die <d>inhaltliche Verknüpfung von Dienstausübung und Vorteilszuwendung</d> gemeint. Eine vertragsähnliche Vereinbarung wird nicht verlangt.

### 2. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz

Beziehen muss sich der (mindestens bedingte) Vorsatz insbesondere auf den Inhalt der Unrechtsvereinbarung sowie die Pflichtwidrigkeit der Diensthandlung. Irrt der Amtsträger über die Pflichtwidrigkeit, kommt eine Strafbarkeit nur nach <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/331.html" title="&sect; 331 StGB: Vorteilsannahme">§ 331 StGB</a> in Betracht.

## II. Rechtswidrigkeit

Beachte: Einen <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/331.html" title="&sect; 331 StGB: Vorteilsannahme">§ 331 Abs. 3 StGB</a> entsprechenden Rechtfertigungsgrund kennt die Bestechlichkeit nicht!

## III. Schuld

## IV. Strafzumessung

Aus <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/335.html" title="&sect; 335 StGB: Besonders schwere F&auml;lle der Bestechlichkeit und Bestechung">§ 335 StGB</a> i.V.m. <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/332.html" title="&sect; 332 StGB: Bestechlichkeit">§ 332 StGB</a> ergeben sich besonders schwere Fälle. Für Konstellationen des <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/332.html" title="&sect; 332 StGB: Bestechlichkeit">§ 332 Abs. 2 StGB</a> kommen daneben auch minderschwere Fälle in Betracht (S. 2).

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/bestechlichkeit-332-stgb
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
