Besitzkehr bei Grundstücken (§ 859 Abs. 3 BGB)
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1.
Unbewegliche Sache
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2.
Vorheriger unmittelbarer BesitzÜber die Verweisung des § 860 BGB kann sich auch der Besitzdiener auf das Selbsthilferecht stützen.
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3.
Verbotene Eigenmacht des Täters
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4.
Sofortige Wiederbemächtigung durch den vorherigen Besitzer
Eine genaue zeitliche Festlegung des Merkmals „sofort" fehlt. Es genügt eine derart schnelle Reaktion, wie sie nach objektiven Maßstäben erwartet werden kann.
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5.
Verhältnismäßigkeit der Gewaltanwendung
Hierbei handelt es sich um ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal.