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title: "Prüfschema: Beseitigungsanspruch (§ 1004 Abs. 1 S. 1 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/beseitigungsanspruch-1004-abs-1-s-1-bgb"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Beseitigungsanspruch (§ 1004 Abs. 1 S. 1 BGB)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Eigentum des Anspruchstellers

## II. Gegenwärtige Eigentumsbeeinträchtigung

Als Eigentumsbeeinträchtigung versteht die h.M. <d>jede rechtliche oder tatsächliche, von außen kommende Einwirkung auf die Sache</d>. Erfolgen darf die Beeinträchtigung dabei nicht durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes — diese Konstellationen werden durch <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/985.html" title="&sect; 985 BGB: Herausgabeanspruch">§ 985 BGB</a> aufgefangen. Erforderlich ist zudem, dass die Beeinträchtigung im Zeitpunkt der Anspruchsstellung noch fortbesteht, da eine versiegte Störquelle einer Beseitigung nicht mehr zugänglich ist.

## III. Anspruchsgegner ist Störer

Als Störer gilt, <d>auf wessen Willensbetätigung die Beeinträchtigung unmittelbar oder adäquat mittelbar zurückzuführen ist</d>. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen dem <b>Handlungsstörer</b>, dessen Verhalten die Beeinträchtigung verursacht, und dem <b>Zustandsstörer</b>, in dessen Herrschaftsbereich die Beeinträchtigungen vom Zustand einer Sache ausgehen.

## IV. Keine Duldungspflicht, <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1004.html" title="&sect; 1004 BGB: Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch">§ 1004 Abs. 2 BGB</a>

Eine vom Anspruchsteller zu beweisende Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs liegt insoweit gerade nicht vor. Vielmehr stellt das Bestehen einer Duldungspflicht eine <b>rechtshindernde Einwendung</b> dar, deren Beweislast den Anspruchsgegner trifft.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/beseitigungsanspruch-1004-abs-1-s-1-bgb
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
