Prüfschema · Zivilrecht

Beseitigungsanspruch (§ 1004 Abs. 1 S. 1 BGB analog)

§ 1004 Abs. 1 S. 1 BGB
Wie prüfst Du den Beseitigungsanspruch, sofern nicht das Eigentum betroffen ist (§ 1004 Abs. 1 S. 1 BGB analog)?
  1. I.
    Tatbestand
  2. 1.
    Verletzung der Schutzgüter der §§ 823ff. BGB
    Vom Wortlaut des § 1004 Abs. 1 BGB wird zunächst allein die Eigentumsbeeinträchtigung erfasst. Eine analoge Anwendung des § 1004 BGB erstreckt sich jedoch über die gesetzlichen Fälle hinaus auf Beeinträchtigungen sonstiger Rechte und Rechtsgüter der §§ 823ff. BGB.
  3. 2.
    Fortdauernde Beeinträchtigung
  4. 3.
    Keine Duldungspflicht
    Ein Ausschluss des Anspruchs tritt ein, wenn der Eigentümer zur Duldung der Beeinträchtigung verpflichtet ist (§ 1004 Abs. 2 BGB). So liegt es, sofern der Störer zu ihr berechtigt ist (fehlende Rechtswidrigkeit).
  5. 4.
    Anspruchsgegner: Handlungs- oder Zustandsstörer
  6. II.
    Rechtsfolge: Beseitigung der fortdauernden Beeinträchtigung

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.