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title: "Prüfschema: Begründetheit der Revision"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/begruendetheit-der-revision"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Begründetheit der Revision

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


### 1. Von Amts wegen zu berücksichtigende Verfahrensvoraussetzungen

<klausurhinweis>Mangelt es an den Verfahrensvoraussetzungen, so liegt ein Verfahrenshindernis vor. In diesem Fall kann das Verfahren eingestellt werden. Da Verfahrenshindernisse ohnehin von Amts wegen zu prüfen sind, beginnt die Prüfung in der Regel mit ihnen.</klausurhinweis>

### 2. Verfahrensrüge

<massstab>Mit der Verfahrensrüge macht die Revisionsführerin die <d>Verletzung einer Rechtsnorm über das Verfahren</d> geltend.</massstab>  <vertiefung>Verfahrensrügen müssen vom Revisionsführer explizit erhoben und begründet werden (vgl. <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/344.html" title="&sect; 344 StPO: Revisionsbegr&uuml;ndung">§ 344 Abs. 2 StPO</a>).</vertiefung><klausurhinweis>Damit Du alle Verfahrensrügen findest, solltest Du Dich in der Vorbereitung gut mit dem Ablauf einer Hauptverhandlung vertraut machen. Bei der Prüfung der Verfahrensrügen kommt es nämlich <b>nicht nur darauf an, was im Protokoll steht, sondern auch darauf, was fehlt</b> (zB fehlende Zeugenbelehrung, fehlendes letztes Wort...).</klausurhinweis>

#### a) absoluter Revisionsgrund

<massstab>Bildet die Verletzung einer Verfahrensnorm einen <b>absoluten Revisionsgrund</b>, so wird <d>unwiderleglich vermutet wird, dass das Urteil auf diesem Verfahrensverstoß beruht</d> (<a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/338.html" title="&sect; 338 StPO: Absolute Revisionsgr&uuml;nde">§ 338 StPO</a>).</massstab>

#### b) relativer Revisionsgrund

<massstab>Stellt eine Rechtsverletzung lediglich einen <b>relativen Revisionsgrund</b> dar, so muss im Einzelfall festgestellt werden, dass das Urteil auf dieser Verletzung <b>beruht</b>. Davon ist auszugehen, wenn <d>ein rechtsfehlerfreies Verfahren möglicherweise zu einem anderen Urteil geführt hätte</d> (<a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/337.html" title="&sect; 337 StPO: Revisionsgr&uuml;nde">§ 337 Abs. 1 StPO</a>).</massstab>

### 3. Sachrüge

<vertiefung>Auch die Sachrüge muss vom Revisionsführer erhoben werden (vgl. <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/344.html" title="&sect; 344 StPO: Revisionsbegr&uuml;ndung">§ 344 Abs. 2 StPO</a>). Anders als bei der Verfahrensrüge bedarf die zulässige Sachrüge aber keiner näheren Begründung. Genügend ist hier der Hinweis in der Revisionsbegründungsschrift, dass „die Verletzung sachlichen Rechts gerügt wird".</vertiefung><klausurhinweis>Im Gutachten musst Du dagegen natürlich ausführlich prüfen, inwieweit sachliches Recht verletzt wurde. Hier liegt regelmäßig ein Schwerpunkt der Klausur!</klausurhinweis>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/begruendetheit-der-revision
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
