Prüfschema · Zivilrecht

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Wie prüfst Du die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses?

  1. I.
    Erklärung der außerordentlichen Kündigung
  2. 1.
    Inhalt und Form der Erklärung
    Vor allem ist die Schriftform einzuhalten (§§ 623, 125 S. 1 BGB). Eine Begründung ist hingegen regelmäßig nicht erforderlich (Ausnahme: § 17 Abs. 2 S. 2 MuSchG).
  3. 2.
    Ordnungsgemäße Vertretung
  4. 3.
    Zugang (§ 130 BGB)
    Wirksam wird die Kündigung als einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung erst mit Zugang beim Erklärungsempfänger (§ 130 Abs. 1 S. 1 BGB).
  5. II.
  6. III.
    Beteiligung des Betriebsrats (§ 102 Abs. 1 S. 1, 2 BetrVG)
  7. IV.
    Besondere Unwirksamkeitsgründe (§168 SGB IX, § 17 Abs. 1 S. 1, 2 MuSchG, § 103 BetrVG)
  8. V.
    Anforderungen des § 626 BGB
  9. 1.
    Wichtiger Grund (§ 626 Abs. 1 BGB)
  10. a)
    Tatsachen, die abstrakt wichtigen Grund darstellen
  11. b)
    Interessenabwägung (§ 626 Abs. 1 BGB)
  12. 2.
    Kündigungserklärungsfrist (§ 626 Abs. 2 BGB)

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.