Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Wie prüfst Du die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses?
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I.
Erklärung der außerordentlichen Kündigung
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1.
Inhalt und Form der ErklärungVor allem ist die Schriftform einzuhalten (§§ 623, 125 S. 1 BGB). Eine Begründung ist hingegen regelmäßig nicht erforderlich (Ausnahme: § 17 Abs. 2 S. 2 MuSchG).
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2.
Ordnungsgemäße Vertretung
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3.
Zugang (§ 130 BGB)Wirksam wird die Kündigung als einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung erst mit Zugang beim Erklärungsempfänger (§ 130 Abs. 1 S. 1 BGB).
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II.
Ausschlussfrist (§ 13 Abs. 1 S. 2 iVm §§ 4 S. 1, 7 KSchG)
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III.
Beteiligung des Betriebsrats (§ 102 Abs. 1 S. 1, 2 BetrVG)
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IV.
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V.
Anforderungen des § 626 BGB
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1.
Wichtiger Grund (§ 626 Abs. 1 BGB)
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a)
Tatsachen, die abstrakt wichtigen Grund darstellen
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b)
Interessenabwägung (§ 626 Abs. 1 BGB)
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2.
Kündigungserklärungsfrist (§ 626 Abs. 2 BGB)