Prüfschema · Zivilrecht

Aufwendungsersatzanspruch (§ 284 BGB)

§ 284 BGB
Wie prüfst Du in den Fällen des §§ 280 Abs. 1, 3, 281-283 BGB den Aufwendungsersatz nach § 284 BGB?
  1. I.
    Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281-283 BGB
  2. II.
    Aufwendungen
  3. 1.
    Aufwendungen im Vertrauen auf Erhalt der Leistung
  4. 2.
    Billigkeit der Aufwendung
  5. III.
    Zweckverfehlung
  6. 1.
    Nichteintritt des Zwecks der Aufwendung
  7. 2.
    Ursachenzusammenhang mit Pflichtverletzung

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.