Prüfschema · Zivilrecht

Aufrechnung (§ 389 BGB)

Wie prüfst Du die Voraussetzungen der Aufrechnung (§ 389 BGB)?
  1. I.
    Aufrechnungslage (§§ 387, 390 BGB)
  2. 1.
    Gegenseitige Forderungen
  3. 2.
    Gleichartigkeit Haupt- und Gegenforderung
  4. 3.
    Durchsetzbarkeit der Gegenforderung
  5. 4.
    Erfüllbarkeit der Hauptforderung
  6. II.
    Aufrechnungserklärung (§ 388 BGB)
  7. III.
    Kein Ausschluss (§§ 392-394 BGB)
  8. 1.
    Vertraglicher Ausschluss
  9. 2.
    Gesetzlicher Ausschluss
  10. a)
    Beschlagnahme der Hauptforderung (§ 392 BGB)
  11. b)
    Hauptforderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (§ 393 BGB)
  12. c)
    Unpfändbare Hauptforderung (§ 394 BGB)

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.