Aufbau des Tatbestands des verwaltungsgerichtlichen Urteils
In welcher Reihenfolge baust Du den Tatbestand auf?
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I.
Einleitungssatz
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II.
Feststehender Sachverhalt
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III.
Verfahrensgeschichte
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IV.
Prozessgeschichte ab Klageerhebung
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V.
Streitiges Klägervorbringen
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VI.
Zuletzt gestellter Antrag des Klägers
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VII.
Zuletzt gestellter Antrag des Beklagten
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VIII.
Streitiges Beklagtenvorbringen
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IX.
Antrag und Vorbringen des BeigeladenenEine Hervorhebungspflicht für die Anträge ergibt sich aus
§ 117 Abs. 3 Satz 1. In Urteilen und Klausuren wird ihr durch Einrückung Rechnung getragen — die Anträge erscheinen eingerückt. -
X.
Abschlusssatz