Prüfschema · Öffentliches Recht

Aufbau des Tatbestands des verwaltungsgerichtlichen Urteils

In welcher Reihenfolge baust Du den Tatbestand auf?

  1. I.
    Einleitungssatz
  2. II.
    Feststehender Sachverhalt
  3. III.
    Verfahrensgeschichte
  4. IV.
    Prozessgeschichte ab Klageerhebung
  5. V.
    Streitiges Klägervorbringen
  6. VI.
    Zuletzt gestellter Antrag des Klägers
  7. VII.
    Zuletzt gestellter Antrag des Beklagten
  8. VIII.
    Streitiges Beklagtenvorbringen
  9. IX.
    Antrag und Vorbringen des Beigeladenen
    Eine Hervorhebungspflicht für die Anträge ergibt sich aus § 117 Abs. 3 Satz 1. In Urteilen und Klausuren wird ihr durch Einrückung Rechnung getragen — die Anträge erscheinen eingerückt.
  10. X.
    Abschlusssatz

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.