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title: "Prüfschema: Aufbau der inhaltlichen AGB Kontrolle (§§ 307 ff. BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/aufbau-der-inhaltlichen-agb-kontrolle-307-ff-bgb"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Aufbau der inhaltlichen AGB Kontrolle (§§ 307 ff. BGB)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/309.html" title="&sect; 309 BGB: Klauselverbote ohne Wertungsm&ouml;glichkeit">§ 309 BGB</a> Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit

Den Anfang macht die Prüfung eines Verstoßes gegen <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/309.html" title="&sect; 309 BGB: Klauselverbote ohne Wertungsm&ouml;glichkeit">§ 309 BGB</a>. Geregelt sind dort Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit, also Klauseln, die aufgrund ihrer besonders benachteiligenden Wirkung für den Vertragspartner des Verwenders ausnahmslos und ohne Wertungsraum unwirksam sind.

## II. <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/308.html" title="&sect; 308 BGB: Klauselverbote mit Wertungsm&ouml;glichkeit">§ 308 BGB</a> Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit

In einem zweiten Schritt steht die Prüfung an, ob die Klausel gegen <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/308.html" title="&sect; 308 BGB: Klauselverbote mit Wertungsm&ouml;glichkeit">§ 308 BGB</a> verstößt. Geregelt sind dort Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit – also Klauseln, die je nach Einzelfall unangemessen, sachlich nicht gerechtfertigt oder unzumutbar ausfallen können. Anders als bei <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/309.html" title="&sect; 309 BGB: Klauselverbote ohne Wertungsm&ouml;glichkeit">§ 309 BGB</a> scheidet eine pauschale Unwirksamkeit aus; stets erforderlich ist eine einzelfallbezogene Wertung.

## III. <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/307.html" title="&sect; 307 BGB: Inhaltskontrolle">§ 307 BGB</a> Generalklausel

Als Generalklausel der Inhaltskontrolle fungiert § 307 BGB. Unwirksam sind AGB hiernach, sofern sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen; nähere Konkretisierungen liefern die nachfolgenden Absätze in Form von Zweifelsregelungen. Praktische Bedeutung als Auffangtatbestand entfaltet die Norm allerdings nur, soweit die Klausel nicht bereits an §§ 308, <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/309.html" title="&sect; 309 BGB: Klauselverbote ohne Wertungsm&ouml;glichkeit">309 BGB</a> scheitert.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/aufbau-der-inhaltlichen-agb-kontrolle-307-ff-bgb
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
