Prüfschema · Zivilrecht

Aufbau der inhaltlichen AGB Kontrolle (§§ 307 ff. BGB)

Wenn AGB wirksam in den Vertrag einbezogen worden sind und sie von gesetzlichen Regelungen abweichen, ist die Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB eröffnet. In welcher Reihenfolge prüfst Du die Klauselverbote?
  1. I.
    § 309 BGB Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
  2. II.
    § 308 BGB Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit
  3. III.
    § 307 BGB Generalklausel

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.