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title: "Prüfschema: Anstiftung (§ 26 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/anstiftung-26-stgb"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Anstiftung (§ 26 StGB)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Strafbarkeit des Haupttäters

## II. Strafbarkeit des Gehilfen

### 1. Objektiver Tatbestand

#### a) Vorsätzliche und rechtswidrige Haupttat

<klausurhinweis>Wird die Strafbarkeit des Haupttäters ebenfalls abgefragt, ist diese nach dem Grundsatz „Täter vor Teilnehmer" vorab zu erörtern; an der Stelle des Anstifters genügt anschließend ein nach oben gerichteter Verweis. Bleibt sie hingegen außen vor, hat hier eine <b>inzidente Prüfung</b> zu erfolgen!</klausurhinweis>

#### b) Anstiftungshandlung: Bestimmen (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/26.html" title="&sect; 26 StGB: Anstiftung">§ 26 StGB</a>)

<b>Bestimmen</b> meint das <d>Hervorrufen des Tatentschlusses</d>.

### 2. Subjektiver Tatbestand („doppelter Teilnehmervorsatz“)

#### a) Vorsatz bezüglich der vors. rw. Haupttat

#### b) Vorsatz bezüglich der Anstiftungshandlung

### 3. Ggf. Tatbestandsverschiebung nach <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/28.html" title="&sect; 28 StGB: Besondere pers&ouml;nliche Merkmale">§ 28 Abs. 2 StGB</a>

## III. Rechtswidrigkeit

## IV. Schuld

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/anstiftung-26-stgb
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
