Prüfschema · Strafrecht

Anstiftung (§ 26 StGB)

§ 26 StGB
Wie prüfst Du die Anstiftung (§ 26 StGB)?
  1. I.
    Strafbarkeit des Haupttäters
  2. II.
    Strafbarkeit des Gehilfen
  3. 1.
    Objektiver Tatbestand
  4. a)
    Vorsätzliche und rechtswidrige Haupttat
    Klausurentipp
    Wird die Strafbarkeit des Haupttäters ebenfalls abgefragt, ist diese nach dem Grundsatz „Täter vor Teilnehmer" vorab zu erörtern; an der Stelle des Anstifters genügt anschließend ein nach oben gerichteter Verweis. Bleibt sie hingegen außen vor, hat hier eine inzidente Prüfung zu erfolgen!
  5. b)
    Anstiftungshandlung: Bestimmen (§ 26 StGB)
    Bestimmen meint das Hervorrufen des Tatentschlusses.
  6. 2.
    Subjektiver Tatbestand („doppelter Teilnehmervorsatz“)
  7. a)
    Vorsatz bezüglich der vors. rw. Haupttat
  8. b)
    Vorsatz bezüglich der Anstiftungshandlung
  9. 3.
    Ggf. Tatbestandsverschiebung nach § 28 Abs. 2 StGB
  10. III.
    Rechtswidrigkeit
  11. IV.
    Schuld

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.