Prüfschema · Zivilrecht

Anspruch des Vormerkungsberechtigten auf Zustimmung (§ 888 BGB)

Wie prüfst du den Anspruch des Vormerkungsberechtigten auf Zustimmung zur begehrten Grundbuchänderung gegen den vormerkungswidrig eingetragenen Zwischenerwerber gemäß § 888 Abs. 1 BGB?
  1. I.
    Bestehen einer wirksamen Vormerkung zugunsten des Anspruchstellers
    Die wirksame Entstehung einer Vormerkung setzt voraus:
    (1) Bestehen eines wirksamen schuldrechtlichen, vormerkungsfähigen Anspruchs (§ 883 Abs. 1 BGB),
    (2) Bewilligung des Betroffenen oder einstweilige Verfügung (§ 885 Abs. 1 S. 1 BGB),
    (3) Eintragung in das Grundbuch (§ 883 Abs. 1 BGB),
    (4) Berechtigung und Verfügungsbefugnis des Bestellers (§ 885 Abs. 1 S. 1 BGB)
  2. II.
    Eingetragenes Recht zugunsten des Anspruchsgegners

    Beispiel: Anspruchsgegner ist als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen worden.

  3. III.
    Eingetragenes Recht beruht auf vormerkungswidriger Verfügung (§ 883 Abs. 2 BGB)
    Eine vormerkungswidrige Verfügung liegt gemäß § 883 Abs. 2 S. 1 BGB vor, wenn die Verfügung nach der Eintragung der Vormerkung über das Grundstück getroffen wird und den durch die Vormerkung gesicherten Anspruch vereiteln oder beeinträchtigen würde.

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.