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title: "Prüfschema: Anscheinsvollmacht (§ 167 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/anscheinsvollmacht-167-bgb"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Anscheinsvollmacht (§ 167 BGB)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Voraussetzungen

### 1. Keine gesetzliche oder vertragliche Vertretungsmacht

### 2. Rechtsschein der Bevollmächtigung (Vertreter tritt von gewisser Dauer und mit gewisser Häufigkeit im Namen des Geschäftsherrn auf)

### 3. Zurechenbare Veranlassung des Rechtsscheins durch den Vertretenen (er kennt das Verhalten nicht, hätte es aber erkennen und verhindern können)

### 4. Geschäftsgegner vertraut auf den Rechtsschein der Bevollmächtigung (gutgläubig entspr. <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/173.html" title="&sect; 173 BGB: Wirkungsdauer bei Kenntnis und fahrl&auml;ssiger Unkenntnis">§ 173 BGB</a>)

### 5. Geschäftsgegner nimmt eine Disposition (Vertragsschluss) vor im Vertrauen auf den Rechtsschein (Kausalität)

## II. Rechtsfolge: Vertreter handelt mit Vertretungsmacht (h.M.)

<massstab>Eine a.A. nimmt an, dass der Vertreter ohne Vertretungsmacht agiert; der Vertretene wird daher lediglich aus culpa in contrahendo auf den Vertrauensschaden in Anspruch genommen.</massstab>
<vertiefung>Tragend für die h.M. sind die <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/170.html" title="&sect; 170 BGB: Wirkungsdauer der Vollmacht">§§ 170–173 BGB</a>. Die dort verankerte gesetzliche Wertung besagt, dass dem Vertrauen auf den Rechtsschein einer Vollmacht unter bestimmten Voraussetzungen dieselbe Wirkung zukommen soll wie einer tatsächlich erteilten Bevollmächtigung.</vertiefung>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/anscheinsvollmacht-167-bgb
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
