Prüfschema · Zivilrecht

Angemaßte Eigengeschäftsführung (§ 687 Abs. 2 BGB)

§ 687 Abs. 2 BGB
Wie prüfen Sie einen Anspruch aus angemaßter Eigengeschäftsführung (§ 687 Abs. 2 BGB)?
  1. 1.
    Wahrnehmung eines objektiv (auch) fremden Geschäfts
  2. 2.
    Eigengeschäftsführungswille
  3. 3.
    Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung
  4. 4.
    Kenntnis der Fremdheit und mangelnde Berechtigung

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.