Allgemeine Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen (vor § 704 ZPO)
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I.
Titel§§ 704, 794 ZPOKlausurentippDu kannst die Punkte „Titel, Klausel und Antrag“ in unterschiedlicher Reihenfolge prüfen. Hier kannst Du auch klausurtaktisch danach gehen, wo Probleme liegen könnten.VertiefungWenn Du Dich am Wortlaut des § 750 ZPO orientierst, so lautet die Reihenfolge: Titel, Klausel, (Antrag), ZustellungLerntippK A T Z
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II.
Klausel§§ 724, 725, 795 ZPOKlausurentippDu kannst die Punkte „Titel, Klausel und Antrag“ in unterschiedlicher Reihenfolge prüfen. Hier kannst Du auch klausurtaktisch danach gehen, wo Probleme liegen könnten.VertiefungWenn Du Dich am Wortlaut des § 750 ZPO orientierst, so lautet die Reihenfolge: Titel, Klausel, (Antrag), ZustellungLerntippK A T Z
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III.
Antrag§§ 753, 754 ZPOKlausurentippDu kannst die Punkte „Titel, Klausel und Antrag“ in unterschiedlicher Reihenfolge prüfen. Hier kannst Du auch klausurtaktisch danach gehen, wo Probleme liegen könnten.VertiefungWenn Du Dich am Wortlaut des § 750 ZPO orientierst, so lautet die Reihenfolge: Titel, Klausel, (Antrag), ZustellungLerntippK A T Z
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IV.
Zustellung§§ 750 Abs. 1, 166ff. ZPO