Prüfschema · Zivilrecht

Allgemeine Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen (vor § 704 ZPO)

vor § 704 ZPO
Chronologisches Prüfungsschema der allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen (vgl. § 750 Abs. 1 ZPO):
  1. I.
    Titel
    §§ 704, 794 ZPO
    Klausurentipp
    Du kannst die Punkte „Titel, Klausel und Antrag“ in unterschiedlicher Reihenfolge prüfen. Hier kannst Du auch klausurtaktisch danach gehen, wo Probleme liegen könnten.
    Vertiefung
    Wenn Du Dich am Wortlaut des § 750 ZPO orientierst, so lautet die Reihenfolge: Titel, Klausel, (Antrag), Zustellung
    Lerntipp
    K A T Z
  2. II.
    Klausel
    §§ 724, 725, 795 ZPO
    Klausurentipp
    Du kannst die Punkte „Titel, Klausel und Antrag“ in unterschiedlicher Reihenfolge prüfen. Hier kannst Du auch klausurtaktisch danach gehen, wo Probleme liegen könnten.
    Vertiefung
    Wenn Du Dich am Wortlaut des § 750 ZPO orientierst, so lautet die Reihenfolge: Titel, Klausel, (Antrag), Zustellung
    Lerntipp
    K A T Z
  3. III.
    Antrag
    §§ 753, 754 ZPO
    Klausurentipp
    Du kannst die Punkte „Titel, Klausel und Antrag“ in unterschiedlicher Reihenfolge prüfen. Hier kannst Du auch klausurtaktisch danach gehen, wo Probleme liegen könnten.
    Vertiefung
    Wenn Du Dich am Wortlaut des § 750 ZPO orientierst, so lautet die Reihenfolge: Titel, Klausel, (Antrag), Zustellung
    Lerntipp
    K A T Z
  4. IV.
    Zustellung

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