Prüfschema · Zivilrecht

Akzessorische Haftung der OHG-Gesellschafter (§ 126 HGB)

§ 126 HGB
Wie prüfst Du die akzessorische Haftung der Gesellschafter der OHG für die Verbindlichkeiten der OHG, die während ihrer Mitgliedschaft in der Gesellschaft begründet worden sind (§ 126 HGB)?
  1. I.
    Voraussetzungen
  2. 1.
    Bestehen einer OHG
  3. 2.
    Verbindlichkeit der OHG
  4. 3.
    Gesellschafterstellung des Inanspruchgenommenen im Zeitpunkt der Begründung der Verbindlichkeit
  5. II.
    Rechtsfolge: Gesellschafter haften den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich
    Aus § 126 HGB folgt eine Haftung, die zugleich unmittelbar, primär, unbeschränkt, persönlich und gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) ausgestaltet ist.

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.