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title: "Prüfschema: Abstrakte Prüfung von Zwangsmitteln (StPO)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/abstrakte-pruefung-von-zwangsmitteln-stpo"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Abstrakte Prüfung von Zwangsmitteln (StPO)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Ermächtigungsgrundlage

## II. Formelle Rechtmäßigkeit

### 1. Anordnungsbefugnis (= Zuständigkeit)

<fallback>In der Regel ist der <b>Richter</b> anordnungsbefugt. Die <b>Staatsanwaltschaft</b> sowie ihre <b>Ermittlungspersonen</b> (<a href="https://dejure.org/gesetze/GVG/152.html" title="&sect; 152 GVG">§ 152 GVG</a>) verfügen meist nur bei Gefahr im Verzug über eine Anordnungsbefugnis. Von <b>Gefahr im Verzug</b> ist auszugehen, wenn <d>der Erfolg der Maßnahme (meist die Beweissicherung) durch die Verzögerung, die die Erwirkung der richterlichen Entscheidung mit sich bringen würde, gefährdet wäre.</d></fallback>

### 2. Verfahren

### 3. Form und Frist

## III. Materielle Rechtmäßigkeit

### 1. Adressat

<fallback>Möglich sind Maßnahmen <b>nicht nur gegen den Beschuldigten</b>, sondern in einzelnen Fällen <b>auch gegen Dritte</b> (z.B. <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/103.html" title="&sect; 103 StPO: Durchsuchung bei anderen Personen">§ 103 StPO</a>).</fallback>

### 2. Tatbestandsvoraussetzungen

<fallback>Sämtliche Zwangsmaßnahmen der StPO setzen voraus, dass der <b>Verdacht einer Straftat besteht</b>. Im Regelfall genügt insoweit ein <b>Anfangsverdacht</b>. Ein <b>dringender Tatverdacht</b> ist demgegenüber insbesondere bei der <b>U-Haft</b> (<a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/112.html" title="&sect; 112 StPO: Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgr&uuml;nde">§ 112 Abs. 1 StPO</a>) sowie bei der <b>vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis</b> (<a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/111a.html" title="&sect; 111a StPO: Vorl&auml;ufige Entziehung der Fahrerlaubnis">§ 111a Abs. 1 StPO</a>) erforderlich.</fallback>

### 3. Verhältnismäßigkeit

<fallback>Als Grundrechtseingriffe haben Zwangsmaßnahmen <b>verhältnismäßig zu sein</b>. Verhältnismäßig ist eine Maßnahme dann, wenn sie (1) einem <b>legitimen Zweck</b> der Ermächtigungsgrundlage dient, (2) zur Förderung dieses Zwecks <b>geeignet</b> ist, (3) zur Zweckerreichung <b>erforderlich</b> ist und (4) <b>angemessen</b> ist.</fallback>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/abstrakte-pruefung-von-zwangsmitteln-stpo
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
