Prüfschema · Strafrecht

Absichtliche/wissentliche schwere Körperverletzung (§ 226 Abs. 2 StGB)

§ 226 Abs. 2 StGB
Wie prüfen Sie die absichtlich bzw. wissentlich verübte schwere Körperverletzung (§ 226 Abs. 2 StGB)?
  1. I.
    Tatbestandsmäßigkeit
  2. 1.
    Objektiver Tatbestand
  3. a)
    Grundtatbestand (§ 223 StGB)
  4. b)
    Eintritt einer der in Nr. 1 – 3 genannten Folge
  5. 2.
    Subjektiver Tatbestand
  6. a)
    Zumindest dolus eventualis bzgl. § 223
  7. b)
    Zumindest dolus directus 2. Grades bzgl. der schweren Folge
  8. II.
    Rechtswidrigkeit
  9. III.
    Schuld

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.