Prüfschema · Strafrecht

Ablehnungsgesuch, § 24 Abs. 1 StPO

Wird ein Ablehnungsgesuch durch das Tatgericht verworfen, prüft das Revisionsgericht, ob dies zu Unrecht geschah (vgl. § 28 Abs. 2 S. 2, § 338 Nr. 3 StPO). Wie lässt sich die Prüfung gliedern?
  1. I.
    Statthaftigkeit der Beschwerde (§ 28 Abs. 2 StPO)
  2. II.
    Zulässigkeit des Ablehnungsgesuchs (§ 26a Abs. 1 StPO)
  3. 1.
    Rechtzeitiges Anbringen des Gesuchs (§ 25 StPO)
  4. 2.
    Begründung und Glaubhaftmachung (§§ 25 Abs. 1 S. 2, 26 Abs. 2 StPO)
  5. 3.
    Keine Ablehnung aus Gründen der Verfahrensverschleppung oder sonstigen verfahrensfremden Zwecken
  6. III.
    Begründetheit des Ablehnungsgesuchs

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.