Prüfschema · Zivilrecht

§ 823 Abs. 1 BGB

Wie prüft man die deliktische Verschuldenshaftung nach § 823 Abs. 1 BGB?
  1. I.
    Rechts(guts)verletzung

    In den Schutzbereich einbezogen sind Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum sowie alle weiteren absoluten Rechte und Rechtsgüter.

  2. II.
    Verletzungshandlung
  3. III.
    Haftungsbegründende Kausalität (Äquivalenztheorie, Adäquanztheorie, Schutzzweck der Norm)
  4. IV.
    Rechtswidrigkeit
  5. V.
    Verschulden
  6. VI.
    Rechtsfolge: Schadensersatz
    Wie bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen richtet sich die Schadensermittlung nach §§ 249ff. BGB. Erforderlich ist ein kausaler Zusammenhang zwischen Schaden und Rechts(guts)verletzung (haftungsausfüllende Kausalität). Liegt zudem ein Mitverschulden des Anspruchstellers (§ 254 BGB) vor, ist auch dieses einzubeziehen.

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.