Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
- Ausfertigungsdatum:
- 07.09.2010
- Fundstelle:
- GVBl. 2010, 391
Aus dem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 7. September 2010 - VerfGH 27/07 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:§ 17 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Erhaltung, zum Schutz und zur Bewirtschaftung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Thüringer Waldgesetz - ThürWaldG -) in der Fassung des Art. 2 Nr. 6 des Thüringer Gesetzes zur Änderung jagd-, wald-, fischerei- und naturschutzrechtlicher Vorschriften vom 10. Februar 2004 (GVBl. S. 69, 72) ist wegen Verletzung des Art. 34 Abs. 1 und 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen nichtig, soweit die Bestimmung Privatwaldeigentümern ein Vorkaufsrecht an Waldgrundstücken zuerkennt.Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß §§ 25 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes Gesetzeskraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.