Thüringen

Thüringer Verordnung über die Änderung des Sitzes der Verwaltungsgemeinschaft „Mihla“ Vom 9. Dezember 2009

Ausfertigungsdatum:
09.12.2009
Fundstelle:
GVBl. 2009, 783
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel VerwGemMihlaSitzV

Aufgrund des § 46 Abs. 4 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. April 2009 (GVBl. S. 345), verordnet das Innenministerium:

§ 1

§ 1Der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft „Mihla“ wird von der Gemeinde Mihla in die Gemeinde Berka v. d. Hainich verlegt.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.