Thüringer Verordnung über die Änderung des Namens und des Sitzes der Verwaltungsgemeinschaft "Mihla" Vom 29. August 2014
- Ausfertigungsdatum:
- 29.08.2014
- Fundstelle:
- GVBl. 2014, 638
Aufgrund des § 46 Abs. 4 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82), verordnet das Innenministerium:
§ 1(1) Der Name der Verwaltungsgemeinschaft "Mihla" wird von "Mihla" in "Hainich-Werratal" geändert. (2) Der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft wird von der Gemeinde Berka v. d. Hainich in die Stadt Creuzburg verlegt.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.