Thüringen

Thüringer Verordnung über die Änderung des Sitzes der Verwaltungsgemeinschaft "Hörsel" Vom 20. Oktober 2003

Ausfertigungsdatum:
20.10.2003
Fundstelle:
GVBl. 2003, 488
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel VerwGemHörsSitzV

Aufgrund des § 46 Abs. 3a Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), verordnet das Innenministerium im Einvernehmen mit der Verwaltungsgemeinschaft "Hörsel":

§ 1

Sitzänderung

§ 1 SitzänderungDer Sitz der Verwaltungsgemeinschaft "Hörsel" wird von der Gemeinde Fröttstädt in die Gemeinde Hörselgau verlegt.

§ 2

In-Kraft-Treten

§ 2 In-Kraft-TretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.