Thüringen

Zuständigkeit der einzelnen Ministerien nach Artikel 76 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen Beschluss der Thüringer Landesregierung Vom 19. Oktober 2004

Ausfertigungsdatum:
19.10.2004
Fundstelle:
GVBl. 2004, 829
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel VerfArt76Abs2ZustBes

1. Soweit dieser Beschluss die Geschäftsbereiche der Minister neu abgrenzt, gehen die in Gesetzen und Rechtsverordnungen einem Minister oder einem Ministerium zugewiesenen Verordnungsermächtigungen oder Zuständigkeiten auf den nach der Neuabgrenzung zuständigen Minister oder das nunmehr zuständige Ministerium über. Die einem Minister oder Ministerium in Rechtsvorschriften zugewiesenen Ermächtigungen oder Zuständigkeiten werden von einer Änderung der Ressortbezeichnung nicht berührt.2. Die Landesregierung führt im Dienstverkehr die Bezeichnung:Thüringer Landesregierung.Sie setzt sich zusammen aus:dem Thüringer Ministerpräsidenten,dem Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten in der Staatskanzlei,dem Thüringer Innenminister,dem Thüringer Kultusminister,der Thüringer Justizministerin,der Thüringer Finanzministerin,dem Thüringer Minister für Wirtschaft, Technologie und Arbeit,der Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit,dem Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt,dem Thüringer Minister für Bau, Landesentwicklung und Medien.Die Ministerien führen im Dienstverkehr folgende Bezeichnungen:02 Thüringer Staatskanzlei03 Thüringer Innenministerium04 Thüringer Kultusministerium05 Thüringer Justizministerium06 Thüringer Finanzministerium07 Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit08 Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit09 Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt10 Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien.3. Der Ministerpräsident übt die ihm aufgrund der Verfassung des Freistaats Thüringen sowie die ihm kraft Gesetzes zustehenden Rechte aus.Hoheits- und Verwaltungsakte ergehen unter der BezeichnungDer Thüringer Ministerpräsident.Der Ministerpräsident bedient sich zur Führung seiner Geschäfte und der laufenden Geschäfte der Landesregierung der Staatskanzlei.02 Geschäftsbereich der Thüringer StaatskanzleiDer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei ist außerdem zuständig fürStaatsverträge,die Koordinierung der Bundesratsangelegenheiten,Grundsatzfragen der föderativen Entwicklung im Bund und in Europa,die Darstellung Thüringens in Zusammenarbeit mit den Fachministerien und in Abstimmung mit dem Ministerpräsidenten,Außenbeziehungen der Landesregierung, Grundsatzfragen der Entwicklungszusammenarbeit,die Vertretung des Landes bei internationalen Konferenzen und Gremien,die allgemeine Prüfung völkerrechtlicher Verträge des Bundes, soweit nicht ein Fachministerium federführend ist,die Gnadenordnung und Gnadensachen, soweit diese nicht dem Justizminister oder dem Finanzminister zugewiesen sind,Ziel- und Aufgabenplanung, Grundsatzfragen der Landespolitik, Ressortkoordinierung, Verkehr der Landesregierung mit dem Landtag,das Ministergesetz,die Personalangelegenheiten der Mitglieder der Landesregierung und Staatssekretäre ausschließlich der besoldungsrechtlichen Nebengebiete und der Urlaubsbearbeitung,die Herausgabe des Gesetz- und Verordnungsblatts - Teil Verordnungen -,die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung und Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit der Ressorts,Grundsatzfragen der Förderung internationaler Partnerschaften von Thüringer Städten, Gemeinden und Landkreisen sowie der Regionalpartnerschaften des Landes,die Durchführung der Förderung europäischer Partnerschaften von Thüringer Städten, Gemeinden und Landkreisen sowie der Regionalpartnerschaften des Landes, soweit diese Europa betreffen,das Protokoll der Landesregierung,zentrale Fortbildungsmaßnahmen der Landesregierung für den öffentlichen Dienst der Landesverwaltung im Bereich der obersten Landesbehörden,die Wahrnehmung der Interessen des Landes beim Bund, unbeschadet der Zuständigkeit des Ministerpräsidenten und der Fachministerien,die Koordinierung von Plenaranträgen nach der Kabinettsentscheidung zum Stimmverhalten im Bundesrat sowie danach Entscheidung im Einvernehmen mit den federführenden Ressorts und dem Ministerpräsidenten,die Vertretung des Freistaats Thüringen beim Bund in Berlin,die Stellvertretung für die Fachministerien in den Ausschüssen des Bundesrats,die Wahrnehmung der Interessen des Landes bei den Beratungen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestags nach Artikel 43 Abs. 2 des Grundgesetzes und die koordinierende Vorbereitung der Sitzungen des Vermittlungsausschusses,die Unterrichtung des Ministerpräsidenten und der Ministerien über alle wesentlichen, die Interessen des Landes berührenden Entwicklungen, insbesondere über wichtige Gesetzgebungsvorhaben, völkerrechtliche Verträge, Staatsverträge und Verwaltungsabkommen,die Analyse aller wichtigen politischen Vorgänge beim Bund sowie Weiterleitung entsprechender Informationen an die Landesregierung,die Pflege der Beziehungen zwischen der Landesregierung und den Organen des Bundes, den Fraktionen des Bundestags und den Thüringer Bundestagsabgeordneten sowie zu den Vertretungen der anderen Landesregierungen beim Bund,die Vertretung der Landesregierung in der Ständigen Vertragskommission,Europapolitik der Landesregierung:Koordinierung der Grundsatzfragen des Landes in Europaangelegenheiten (unbeschadet der Zuständigkeit des Ministerpräsidenten und der Fachministerien),Förderung des Europagedankens in Thüringen,Beratung und Information von Bürgerinnen und Bürgern sowie Institutionen zu europäischen Fragen in Zusammenarbeit mit den Fachministerien,Wahrnehmung der Interessen des Landes in der Europakammer sowie bei den Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrats,Vertretung des Landes in der Europaministerkonferenz,Pflege von Kontakten zwischen der Landesregierung und der Europäischen Union, insbesondere zu den Abgeordneten des Europäischen Parlaments,Beobachtung und Analyse von aktuellen europapolitischen Entwicklungen sowie europäischen Rechtsetzungsvorhaben und Unterrichtung der Landesregierung im Interesse einer am Subsidiaritätsprinzip orientierten bürgernahen Landespolitik,insbesondere auch mittels des Thüringen Büros in Brüssel,Präsentation des Landes in Brüssel,Kontakt zum Beobachter der Länder und zur Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union,Vertretung des Landes im Ausschuss der Regionen der Europäischen Union,Vertretung des Landes im Kongress der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beim Europarat,Unterrichtung des Landtags über Angelegenheiten der Europäischen Union entsprechend Artikel 67 Absatz 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen,den Beirat für Familien und Frauen.Beteiligung oder Mitwirkung bei:Zukunftsfragen,der Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung des Landesentwicklungsplans,dem Steuerungskreis "Verwaltungsreform, IT und e-Government",Gesetzen und Verordnungen,Verfassungsstreitigkeiten,Angelegenheiten von besonderer politischer Bedeutung.Aufgabe der Landeszentrale für politische Bildung bei der Staatskanzlei ist es,die politische Bildungsarbeit anzuregen und zu fördern,die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch unter den öffentlichen Einrichtungen und freien Vereinigungen, die sich der politischen Bildungsarbeit widmen, mit dem Ziel zu fördern, das Bildungsangebot zu ergänzen und zu unterstützen,zur politischen Bildung der Bürger durch eigene Maßnahmen sowie durch Erarbeitung und Bereitstellung von Informations- und Lehrmaterial beizutragen.03 Geschäftsbereich des Thüringer InnenministeriumsGrundsatzfragen der allgemeinen Organisation mit Ausnahme von Festlegungen zu Aufgabenzuschnitt, Standorten, Größe und Aufbauorganisation der Landesbehörden,Angelegenheiten des Datenschutzes, Angelegenheiten der Statistik, Bevölkerungsstatistik und -politik,Thüringer Verwaltungsfachhochschule, Ausbildung für die Laufbahnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes in der staatlichen und kommunalen Verwaltung (Fach- und Dienstaufsicht über diesen Fachbereich), Ausbildung des gehobenen Polizeivollzugsdienstes (Fach- und Dienstaufsicht über diesen Fachbereich), Ausbildung für die Laufbahnen des mittleren nichttechnischen Dienstes in der staatlichen und kommunalen Verwaltung (Thüringer Verwaltungsschule) und des mittleren Polizeivollzugsdienstes,Fortbildungsmaßnahmen für den öffentlichen Dienst im staatlichen und kommunalen Bereich des Landes mit Ausnahme zentraler Fortbildungsmaßnahmen der obersten Landesbehörden und der fachspezifischen Fortbildung,öffentliches Dienstrecht insbesondere allgemeines Beamtenrecht ausgenommen die besonderen Rechtsverhältnisse der Richter und Staatsanwälte sowie des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der Hochschulen,Leitstelle Innenrevision,Durchführung des Berufsbildungsgesetzes im öffentlichen Dienst,Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlrecht, Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid, Recht der Wahlen zum Europäischen Parlament, Recht der politischen Parteien,Länderumgliederung, Landesgrenzen,Hoheitszeichen des Freistaats Thüringen, Beflaggung,Staatsangehörigkeits- und Personenstandswesen, Namensrecht, Auswanderungswesen,Ausländer- und Asylrecht, ausländische Flüchtlinge, (Spät-) Aussiedler, Integrationsangelegenheiten,Verfassungsschutz, Geheimschutz,öffentliches Vereins- und Versammlungswesen,Sammlungswesen,Lotterie- und Glücksspielwesen, Spielbankwesen, mit Ausnahme der Veranstaltung staatlicher GlücksspieleStiftungsrecht,allgemeines Enteignungsrecht, Staatshaftungsrecht,Feiertagsrecht,Friedhofs- und Bestattungswesen, Kriegsgräberfürsorge,allgemeine Fragen des Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrechts, Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht,Pass-, Ausweis- und Meldewesen,Allgemeines Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,Polizei,Überwachung des ruhenden Verkehrs, kommunale Geschwindigkeitskontrollen sowie Angelegenheiten des Straßenverkehrs, soweit sie von der Vollzugspolizei wahrgenommen werden,Aufsicht über den Kampfmittelräumdienst,Waffenrecht,Kommunales Verfassungs-, Dienst- und Abgabenrecht (einschließlich kommunale Gemeinschaftsarbeit),Regelung des Finanzausgleichs zwischen dem Land, den Gemeinden und Gemeindeverbänden einschließlich Sonderlastenausgleiche, soweit der Finanzausgleich durch das Finanzausgleichsgesetz geregelt wird,kommunales Vergaberecht,Erschließungsbeitragsrecht,oberste Kommunalaufsichtsbehörde, Gemeindefinanzwirtschaft,Obdachlosenwesen, soweit zur Abwendung von Obdachlosigkeit Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zum Schutz der Betroffenen erforderlich sind,Brandschutz, Allgemeine Hilfe, Katastrophenschutz,Rettungsdienst,Ausbildung für die Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes sowie Ausbildung und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehren, Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Bad Köstritz,Zivile Verteidigung, Zivil-Militärische Zusammenarbeit,Durchführung des Wehrerfassungswesens, Zivildienst, Unterhaltssicherung,Ausbildung zum Geprüften Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe und zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe,Herausgabe des Thüringer Staatsanzeigers einschließlich des Thüringer Gültigkeitsverzeichnisses für Verwaltungsvorschriften.Beteiligung oder Mitwirkung bei:dem Erlass aller Richtlinien für den Vollzug von Leistungen beim Finanzausgleich,der Regelung von Zuständigkeiten für Behörden, insbesondere Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, durch die kommunale Belange berührt werden,der Unterbringung psychisch Kranker,gewerblichen Maßnahmen auf dem Gebiet des Spielwesens,der Landesentwicklungsplanung,dem Besoldungs- und Versorgungsrecht einschließlich der Nebengebiete für Landesbeamte,der Sparkassenaufsicht in den im Thüringer Sparkassengesetz genannten Fällen,Corporate Network, hinsichtlich der Umsetzung der Sicherheitsrichtlinien des BKA im INPOL-Verbund und der Sicherheitskriterien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik,der obersten Straßenaufsicht.04 Geschäftsbereich des Thüringer KultusministeriumsBildungsplanung einschließlich Lehrplanentwicklung,Aufsicht über das gesamte allgemein bildende Schulwesen nach Schularten und Schulformen (Grundschulen, Regelschulen, Förderschulen, Gymnasien einschließlich Kollegs, Gesamtschulen, Spezialgymnasien) und Aufsicht über das gesamte berufsbildende Schulwesen (Berufsschulen, Berufsfachschulen, höhere Berufsfachschulen, Berufsaufbauschulen, Fachschulen, Fachoberschulen, berufliche Gymnasien und berufsbildende Einrichtungen) mit Ausnahme der Verwaltungsschulen, Finanzschulen, landwirtschaftlichen Fachschulen (Agrarwirtschaft sowie städtische und ländliche Hauswirtschaft), sowie Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen dieser Schularten,Aufsicht über die staatlichen Schulämter,Horte,Kindertageseinrichtungen, frühkindliche Bildung,Tagespflege für Kinder,Personalangelegenheiten der Lehrer, der Erzieher, der Sonderpädagogischen Fachkräfte, der Schulleiter, der Seminarleiter, der Fachleiter, der Lehramtsanwärter und des Schulaufsichtspersonals,Schulen in freier Trägerschaft (Ersatz- und Ergänzungsschulen),Schulfinanzierung, Schülerbeförderung,Einrichtungen der Lehreraus-, Lehrerfort- und Lehrerweiterbildung, Auslandsschulwesen,Ausbildungs- und Prüfungswesen für Lehrämter an Schulen einschließlich der Anerkennung von Lehramtsprüfungen sowie der Prüfung von Abschlüssen von Seiteneinsteigern,Fernunterricht im Schulbereich,Bildungstechnologie,Erwachsenenbildung einschließlich der Volkshochschulen, Förderung und Koordinierung Lebenslangen Lernens,Lehr- und Lernmittel,Hochschulzugang,Elternmitwirkung (Elternvertretungen aller Stufen, Landesschulbeirat),Schülermitwirkung (Schülervertretungen aller Stufen, Landesschulbeirat),Schulnetzplanung,Schulsport,Schülerzeitungen, Schulfunk, Schulbibliotheken,Medienerziehung, filmkulturelle Bildung, Gütesiegel auf Internetangebote für Kinder und Jugendliche,Staatskirchenrecht, Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Betreuung verwaister jüdischer Friedhöfe,Rechtsaufsicht über die Vereinigte Kirchen- und Klosterkammer,Hochschulen,Hochschulentwicklungsplanung,Bildungsplanung mit Auswirkungen auf den Hochschulbereich, Neugründung von Hochschulen, Modellversuche,Angelegenheiten des Hochschulwesens (Universitäten, Kunsthochschulen, Fachhochschulen, nichtstaatliche Hochschulen, außer Fachhochschulen für Verwaltung und Forstwirtschaft) und der Hochschulmedizin,Hochschulrecht,Studien-, Prüfungs-, Promotions- und Habilitationsordnungen,Fernunterricht im Hochschulbereich,Hochschulzulassungsverfahren,Kapazitätsplanung, Hochschulstatistik,Ziel- und Bedarfsplanung für den Hochschulbau,Weiterbildung an Hochschulen,Zusammenwirken von Bund und Ländern zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen,Hochschulsport,Förderung von Frauen in der Wissenschaft,Anerkennung ausländischer akademischer Grade, Titel und Studienabschlüsse (mit Ausnahme der Anerkennung des Berufszugangs von Bewerbern aus dem europäischen bzw. internationalen Bereich in Bezug auf Mediziner, Juristen und Sozialpädagogen/Sozialarbeiter),Feststellung der Gleichwertigkeit von wissenschaftlichen Bildungsabschlüssen (Hochschulabschlüssen, Abschlüssen kirchlicher Einrichtungen, Fach- und Ingenieurschulabschlüssen),Ingenieurgesetz,Nachdiplomierung von Fachschulabsolventen,Wissenschaftsplanung,Angelegenheiten der Einrichtungen und Organisationen der Wissenschaft, außeruniversitäre Forschungsinstitute,Grundsatzfragen der Forschungspolitik,Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung nach Artikel 91b Abs. 1 des Grundgesetzes,Förderung der Forschung an Hochschulen und an außeruniversitären Forschungseinrichtungen,Grundsatzfragen des Technologietransfers der Hochschulen und Forschungseinrichtungen,Studentenschaften, Studentenwerke, Studentenwohnheimbau,Ausbildungsförderung, Graduiertenförderung,Staatsarchive, wissenschaftliche Bibliotheken, Förderung der öffentlichen Bibliotheken,Pflege der Bildenden Kunst,Museen und andere Einrichtungen für Bildende Kunst, Ausstellungen,Gedenkstätten, historische Landesforschung, Soziokultur, Heimat- und Brauchtumspflege,Aufsicht über die dem Ministerium unterstellten Stiftungen des öffentlichen Rechts im Kultur- und Kirchenbereich und Betreuung der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha, der Kulturstiftung Meiningen sowie der Stiftung Ettersberg als Stiftung bürgerlichen Rechts,Theater und andere Einrichtungen der darstellenden Kunst, Orchester,Angelegenheiten der Literatur und Sprachpflege, Angelegenheiten der Musikpflege einschließlich der Musikakademien,allgemeine Kulturförderung, Kunstförderung, Förderung von Jugendkunstschulen, Musikförderung, Förderung von Musikschulen,Denkmalpflege und Denkmalschutz,Verwaltung des Thüringer Kulturbesitzes, Landesarchäologie, Verwaltung der Beteiligung an der Hochschulinformationssystem GmbH (HIS) und am Fachinformationszentrum Karlsruhe (FIZ Karlsruhe).Beteiligung oder Mitwirkung bei:Angelegenheiten der Landeszentrale für politische Bildung,Kulturabkommen und internationalen Konventionen auf dem Gebiet des Bildungswesens,dem Finanzausgleich, soweit es sich um das Schulwesen handelt,Entwürfen von Gesetzen und allgemeinen Vorschriften, die die rechtlichen Belange, insbesondere das Steuer- und Stiftungswesen der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie der Hochschulmedizin betreffen,Erziehungsaufgaben im Justizvollzug an Jugendlichen einschließlich ihrer schulischen Betreuung,der Förderung wirtschafts- und industrienaher Forschungseinrichtungen,dem Prüfungs- und Ausbildungswesen für Juristen, Ärzte, Zahnärzte und Apotheker,kulturellen Angelegenheiten der Presse,dem Krankenhauswesen,Fragen des Gentechnikrechts,der Rückgabe von beweglichem Kulturgut nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz,dem Schulbau, der Schulbauförderung, den Schulsportstätten,Landesentwicklungsplanung.05 Geschäftsbereich des Thüringer JustizministeriumsVerfassungsfragen, Verfassungsrecht, Verfassungsstreitigkeiten,Angelegenheiten des Verfassungsgerichtshofs,Bearbeitung der Landesgesetzgebung, soweit nicht ein anderes Ministerium federführend ist,Gnadensachen, soweit nicht dem Ministerpräsidenten oder anderen Ministern vorbehalten,Bearbeitung der dem Bundesrat zugeleiteten Gesetzentwürfe und anderer Bundesratssachen sowie europa- (bei Bedarf) und völkerrechtlichen Vorschriften, soweit sie das Bürgerliche Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Genossenschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, den gewerblichen Rechtsschutz und das Urheber- und Erfinderrecht, das Strafrecht, die Gerichtsverfassung, das gerichtliche Verfahren bei den ordentlichen Gerichten, den Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit, den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit und den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit, die Statusrechte und -pflichten der Richter und Staatsanwälte,die Rechtsanwaltschaft, das Notariat, die Rechtsberatung und die Justizverwaltung betreffen,Strafvollzugsrecht, Jugendstrafvollzugsrecht, Untersuchungshaftvollzugsrecht,Bereinigung des Landesrechts,Rechtsverhältnisse der Richter und Staatsanwälte, soweit nicht die Statusrechte und -pflichten sowie die Besoldung und Versorgung betroffen sind,Organisation und Verwaltung der ordentlichen Gerichte, der Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanzgerichte, der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit, der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Richterdienstgerichte, der Disziplinargerichte, der Berufsgerichte für Heilberufe, Rechtsanwälte und Notare, der Staatsanwaltschaft, des Gerichtsvollzieherwesens, des Justizvollzugs, der Bewährungshelfer, der Gerichtshilfe und der Führungsaufsicht,Führung der Geschäfte der Richterwahlausschüsse und der Staatsanwaltsberufungsausschüsse,Ernennung der Richter, ehrenamtlichen Richter und Staatsanwälte,Einstellung der hauptamtlichen Lehrkräfte und des Verwaltungspersonals im Fachbereich Rechtspflege an der Verwaltungsfachhochschule,Angelegenheiten des Rechts- und Amtshilfeverkehrs mit dem Ausland im Aufgabenbereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit einschließlich der Staatsanwaltschaft, der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsbarkeit, der Sozialgerichtsbarkeit und der Arbeitsgerichtsbarkeit,Angelegenheiten der Notare, der Rechtsanwälte und der Rechtsbeistände,Angelegenheiten der Schiedspersonen,Angelegenheiten des Grundbuch- und Registerwesens,Ausbildungs-, Prüfungs- und Fortbildungswesen für die Laufbahnen des Justizdienstes und Sonderlaufbahnen einschließlich der Anerkennung ausländischer juristischer akademischer Qualifikationen und Studienabschlüsse,Stabsstelle "Deregulierung, Rechtsvereinfachung, Rechtsfolgenabschätzung".Beteiligung oder Mitwirkung bei:der gesamten Landesgesetzgebung sowie dem Erlass von Rechtsverordnungen in rechtlicher und gesetzestechnischer Hinsicht, Gesetzesanträgen der Landesregierung im Bundesrat in rechtlicher und gesetzestechnischer Hinsicht, unbeschadet der Zuständigkeit der Staatskanzlei und der Fachministerien,Angelegenheiten des Personenstandsrechts,Angelegenheiten des Maßregelvollzugsrechts nach den §§ 63, 64 StGB,Präventionsprogrammen für straffällige, noch nicht strafmündige Jugendliche,Landesentwicklungsplanung.06 Geschäftsbereich des Thüringer FinanzministeriumsFinanz- und Steuerpolitik,alle Angelegenheiten des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens,Verwaltungsreform (einschließlich Behördenstrukturreform), Grundsatzfragen und Koordinierung der Verwaltungsautomation und -kommunikation, Steuerungskreis "Verwaltungsreform, IT und e-Government",Thüringer Landesrechenzentrum, Corporate Network soweit nicht Zuständigkeit des TIM für die Umsetzung der Sicherheitsrichtlinien des BKA im INPOL-Verbund und der Sicherheitskriterien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik,Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge von Bediensteten und Versorgungsempfängern,Vertretung des Landes in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,Recht der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht),Besoldungs- und Versorgungsrecht, Beihilferecht, Reise- und Umzugskostenrecht, Trennungsgeldrecht, Recht zur Gewährung von Sachschadenersatz und Vorschüssen an Bedienstete,Umsetzung der Rechtsvorschriften zur betrieblichen und medizinischen Arbeitssicherheit der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst des Landes,Verwaltungskostenwesen (Thüringer Verwaltungskostengesetz, Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung und Grundsätze des Verwaltungskostenwesens),Landesfinanzschule, Durchführung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes,Angelegenheiten der Steuerverwaltung, Verwaltung der Gemeinschaftssteuern, der Landessteuern, der Realsteuern (Messbetragsverfahren), der Steuern der Kirchen und Religionsgemeinschaften, soweit Landesfinanzbehörden damit beauftragt sind, der Bundessteuern und Abgaben, soweit Landesfinanzbehörden damit beauftragt oder daran beteiligt sind,Steuerrecht mit Ausnahme des kommunalen Abgabenrechts,Gesetze und allgemeine Verwaltungsvorschriften, die das Steuerwesen der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften betreffen,Einheitsbewertung des Grundbesitzes einschließlich der Bodenschätzung,Verwaltung der Investitionszulage nach Maßgabe des Investitionszulagengesetzes und der Eigenheimzulage nach Maßgabe des Eigenheimzulagengesetzes,Durchführung des Vermögensbildungsgesetzes und des Wohnungsbau-Prämiengesetzes,Angelegenheiten des Steuerberatungsgesetzes,Regelung des Finanzausgleichs gegenüber dem Bund und unter den Ländern,Durchführung des Vermögensgesetzes, des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes, des DDR-Entschädigungserfüllungsgesetzes, der Unternehmensrückgabeverordnung sowie des Vermögenszuordnungsgesetzes mit Ausnahme der Vermögenszuordnung des staatlichen land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes,Ansprüche des Freistaats am Vermögen der Parteien und Massenorganisationen sowie am Finanzvermögen der DDR, Grundsatzangelegenheiten Mauergrundstücksgesetz,Grundstücksverkehrsordnung,Angelegenheiten der allgemeinen Staatsvermögensverwaltung und des Liegenschaftsmanagements,Erwerb, Anmietung und Veräußerung von Liegenschaften für das Land mit Ausnahme des land-, forst- und wasserwirtschaftlichen sowie Naturschutzzwecken dienenden Grundbesitzes,Verwaltung und Bewirtschaftung des staatlichen Grundvermögens, der Anmietungen und der bebauten und unbebauten staatlichen Liegenschaften (außer des land- und forstwirtschaftlichen staatlichen Grundbesitzes sowie desjenigen für wasserwirtschaftliche Zwecke einschließlich dessen Vermögenszuordnung sowie den der Durchführung von Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienenden Grundstücken und der Einrichtungen im Sozialbereich),Koordinierung der Unterbringung von Landesdienststellen,Erwerb und Veräußerung der Beteiligungen an privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Unternehmen und der Gewährträgerschaften an Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts; Kapitalerhöhungen,Verwaltung der Beteiligungen und Gewährträgerschaften, soweit diese nicht einem anderen Ressort übertragen worden ist,Erlass von Richtlinien über die Verwaltung von Beteiligungen,Bürgschaften, Garantien und sonstige staatliche Gewährleistungen aufgrund des im jeweiligen Haushaltsgesetz vorgesehenen Bürgschafts- und Garantierahmens zur Förderung des Wohnungsbaus, der Landwirtschaft, der gewerblichen Wirtschaft und gemeinnütziger Einrichtungen, jeweils unter Beteiligung des zuständigen Fachministeriums,Sparkassen-, Versicherungs- und Börsenwesen, Geld- und Kapitalmarktfragen, Emissionsgenehmigungen, Wertpapierbereinigung, Umstellungsrechnungen,Aufsicht über die Landesbank Hessen-Thüringen und die Thüringer Aufbaubank,Versicherungsaufsicht über die berufsständischen Versorgungswerke,Angelegenheiten der Deutschen Bundesbank,Aufsicht über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften, Anerkennungsbehörde i.S.d. § 14 Abs. 1 UBGG,Veranstaltung staatlicher GlücksspieleAngelegenheiten der Abgaben aus dem Betrieb der Spielbank und der Erträge aus der Veranstaltung von staatlichen Glücksspielen sowie deren Verwendung.Angelegenheiten der Staatsschuldenverwaltung,Regelung aller durch die Anwesenheit ausländischer Streitkräfte (Stationierungsstreitkräfte) entstehenden finanziellen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit Grundstücken,Bestimmungen für die Beschaffung und den Betrieb der landeseigenen Kraftfahrzeuge mit Ausnahme der Polizei,Versicherung des Landes gegen Schäden aller Art und Abwicklung sämtlicher Schadensersatzansprüche, die durch Verkehrsunfälle landeseigener Kraftfahrzeuge entstanden sind, Abschluss von Rahmenverträgen für Fahrer von Dienstfahrzeugen zur Regresshaftpflichtversicherung.Beteiligung oder Mitwirkung bei:Entwürfen von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften und bei sonstigen Maßnahmen, wenn diese zu Einnahmeminderungen oder zu zusätzlichen Ausgaben führen können,der Festsetzung oder Änderung von Entgelten für Verwaltungsleistungen,Entwürfen von Gesetzen, Verordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften, die das Finanzwesen der Gebietskörperschaften betreffen,der Regelung des Finanzausgleichs zwischen dem Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden und der Sonderlastenausgleiche,der Gewährung von Beihilfen an Gemeinden und Gemeindeverbände aus Mitteln des steuerverbundenen Finanzausgleichs, der Gewährung von Bedarfsbeihilfen an Gemeinden und Gemeindeverbände aus sonstigen Titeln des Landeshaushalts,der Aufstellung von Satzungen für Landesbetriebe sowie Satzungsänderungen nach § 26 ThürLHO,der Ausführung des Berufsbildungsgesetzes für die Gehilfen in wirtschafts- und steuerberatenden Berufen,der Übertragung von bisher durch die Verwaltung durchgeführten Aufgaben auf private Dritte,der Verwaltung der Beteiligung an privatrechtlichen und öffentlich- rechtlichen Unternehmen und der Gewährsträgerschaften an Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die einem anderen Ressort übertragen worden ist,Verwaltungskostenordnungen der Ressorts mit Ausnahme der Justiz,Landesentwicklungsplanung.07 Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und ArbeitAllgemeine Wirtschaftspolitik, regionale und sektorale Strukturpolitik, wirtschaftspolitische Fragen der Steuer- und Finanzpolitik,Wirtschaftsstatistik, Konjunkturentwicklung, Arbeitsmarktbeobachtung und -statistik,Angelegenheiten des wirtschaftlichen Mittelstandes, Angelegenheiten der Industrie und der übrigen gewerblichen Wirtschaft,Bewertung der Auswirkungen der Umweltgesetzgebung auf die Wirtschaft in Thüringen,internationale Wirtschaftsfragen, insbesondere in Angelegenheiten der Europäischen Union,Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung:Förderprogramme für die gewerbliche Wirtschaft,Planung, Programmierung und Abwicklung gemeinschaftlicher Förderprogramme, die aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert werden,Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur,Begleitung von Ansiedlungsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft,Leistungsrecht, soweit gewerbliche Wirtschaft und Technik betroffen sind,Fachliche Begleitung von landeseigenen Gesellschaften und sonstigen Gesellschaften sowie Einrichtungen, soweit das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit fachlich zuständig ist,Angelegenheiten der Freien Berufe, Angelegenheiten des Binnenhandels (Groß- und Einzelhandel) und des Handwerks,Schornsteinfegerwesen,Aufsicht über die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und andere Handwerksorganisationen sowie deren Angelegenheiten, Sachverständigenwesen der Kammern,Genossenschaftswesen und Aufsicht über die genossenschaftlichen Prüfungsverbände,Angelegenheiten im öffentlichen Auftragswesen,Preiswesen mit Ausnahme der Genehmigung und Festsetzung der Pflegesätze für Krankenanstalten sowie Preisregelungen auf dem Landwirtschaftssektor (z. B. für Milch und Düngemittel), Preisprüfung öffentlicher Aufträge, Preisbildungsstelle, Preisangaben,beihilferechtliche Bestimmungen der Europäischen Union, soweit nicht Landwirtschaft,kartell- und sonstige wettbewerbsrechtliche Angelegenheiten, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Landeskartellbehörde, wirtschaftliches Prüfungs- und Beratungswesen,Wirtschaftsrecht, insbesondere Gewerbe- und Handwerksrecht, Geschäftsraumnutzungsangelegenheiten,Deregulierung der für die Wirtschaft bedeutsamen gesetzlich vorgegebenen Standards,Bekämpfung der Schwarzarbeit, soweit nicht Zoll- oder Finanzverwaltung zuständig sind,gewerblicher Rechtsschutz und das Erfinderrecht,Eichrecht, Mess- und Eichwesen, Beschusswesen, Materialprüfwesen,Regelung der durch Anwesenheit und Truppenabzug militärischer Streitkräfte entstehenden Fragen, soweit dadurch die regionale und lokale Wirtschaftsstruktur und die Wirtschaft betroffen sind,WGT-Liegenschaften, Konversion,Angelegenheiten der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS),Grundsatzfragen der Außenwirtschaft einschließlich Waren- und Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland,Messe- und Ausstellungswesen,Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsförderung, internationale Arbeitsmarktfragen, insbesondere in Angelegenheiten der europäischen Beschäftigungsstrategie,Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit,arbeitsmarktpolitische Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende,Arbeitsrecht, Lohn-, Tarif- und Schlichtungswesen,Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand,Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden,Berufsausbildung und Berufsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung einschließlich Planung und Förderung,berufliche Aus- und Fortbildung sowie Umschulung nach dem Berufsbildungsgesetz außerhalb des schulischen Bereichs,Angelegenheiten der Tourismuspolitik, Tourismuskonzeption,Entwicklung und Umsetzung von Fachkonzepten für wichtige Themen, insbesondere touristische Wegenetze, Kultur- und Städtetourismus, Wellness- und Gesundheitstourismus, Wintertourismus, Camping,Förderung touristischer Organisationen einschließlich Thüringer Tourismus GmbH (Landesgesellschaft),Förderung von Investitionen im Tourismusbereich (Infrastruktur und Gewerbe),interministerieller Koordinierungsausschuss für Tourismus,Konzeption zur touristischen Beschilderung an Straßen,Thüringer Kurortegesetz, Anerkennung von Kur- und Erholungsorten,Sportpolitik, Sportstättenplanung, Sport- und Sportstättenförderung, Landessportkonferenz,Energiepolitik, Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Energiebereich, Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger, Angelegenheiten der Energiewirtschaft, Angelegenheiten der sparsamen, rationellen, sozial- und umweltverträglichen Energienutzung, Energieversorgungskonzepte, Energietechnik, Energieberatung, Förderung energiewirtschaftlicher Maßnahmen, Energierecht, insbesondere Recht der Energieerzeugung, -verteilung und -nutzung, Vollzug des Energiewirtschaftsgesetzes,Angelegenheiten der Industrieforschung, der industrienahen Forschung und der wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen in der Wirtschaft,Grundsatzfragen der Technologiepolitik,einzelbetriebliche Forschung und Verbundforschung einschließlich Verbundprojekte zwischen Betrieben sowie im Verbund von Wissenschaft und Wirtschaft, fachliche und regionale Schwerpunktbildung, Technologie- und Gründerzentren und Beratungseinrichtungen für die Wirtschaft,Entwicklungsvorhaben im Technologiebereich, Technologietransfer und Technologieförderung, Innovationsberatung,Stiftung Technologie, Innovation und Forschung Thüringen,Telekommunikation und Post,Beteiligung oder Mitwirkung bei:der Aufstellung und Ausarbeitung von Grundsätzen für die Gewährung staatlicher Finanzierungshilfen in den Bereichen Wirtschaft, Technologie und Arbeit,Bürgschaftsausschüssen,Rohstoffsicherstellungskonzepten,Bergbau auf Steine und Erden,dem Kuratorium der staatlichen gewerblichen Fachschulen, gewerblichen Fachschulen, berufsbildenden Fernlehrgängen,Angelegenheiten der Bildungsplanung einschließlich Lehrplanentwicklung im Bereich des berufsbildenden Schulwesens,dem Umgang und Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen,bei abfallwirtschaftlichen Fragen, insbesondere der Verwertung und der Beseitigung von Abfällen sowie des Recyclings,Landesentwicklungsplan, soweit die Belange des Geschäftsbereichs betroffen sind,Fernradwegenetz,Förderung der Forschung an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen,Angelegenheiten der Medienwirtschaft und der Medienförderung.08 Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und GesundheitSozialpolitik, Sozialrecht, soziale Folgen des technischen Fortschritts,Sozialstatistik,Förderung der beruflichen Rehabilitation und Zusammenarbeit mit den Trägern,zwischenstaatliche Fürsorgerechtsvereinbarung, europäisches Fürsorgeabkommen, Europäische Sozialcharta,Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Pflegeversicherung, der Rentenversicherung der Handwerker, der Altershilfe für Landwirte sowie der Alterssicherung für freie Berufe und andere Gesellschaftsgruppen,internationales Sozialversicherungsabkommen, Sozialreform,Sozialhilfe, Blindenhilfe, Blindengeld, außergerichtliches Betreuungswesen,Zusammenarbeit mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und sonstigen Organisationen sowie deren Förderung,Altenhilfe, Altenhilfeplanung, Aus- und Weiterbildung des Personals, Heimgesetz, Altenwohnheime und Pflegeheime,Eingliederungshilfe für Behinderte, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Rehabilitation Behinderter,Erfassung der Schwerbehinderten im Dienste des Landes und Zahlung der Ausgleichsabgabe,Kriegsopferversorgung und Versorgung nach den Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für entsprechend anwendbar erklären,Kriegsopferfürsorge, Zusammenarbeit mit den Kriegsopferverbänden, Schwerbehindertenschutz, Ausweis- und Vergünstigungswesen für Schwerbehinderte,soziale Sondermaßnahmen, Entschädigung für Gesundheitsschäden infolge medizinischer Maßnahmen,Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Bundesvertriebenengesetz (ohne Spätaussiedler) und dem Vertriebenenzuwendungsgesetz, Zusammenarbeit mit den Vertriebenenverbänden,Angelegenheiten der Vertriebenen, Flüchtlinge, Kriegsgeschädigten, politischen Häftlinge und NS-Opfer,Entschädigungsleistungen nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz,Rehabilitierung und Wiedergutmachung von SED-Unrecht im außerstrafrechtlichen Bereich, Zusammenarbeit mit den Opferverbänden des SED-Unrechts,Familienpolitik,Förderung der Erziehung in der Familie, Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung,Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung,Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung,Vereinbarkeit von Familie und Beruf,Kinder- und Jugendhilfe - ausgenommen Kindertageseinrichtungen,Erziehungsgeld,Spielstätten,allgemeine Jugendfragen, Jugendhilfe,Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit,Hilfen zur Erziehung, Pflegekinder und Heime der Jugendhilfe,Kinder- und Jugendschutz,Adoptionswesen,Jugendgerichtshilfe,Unterhaltsvorschüsse,Sozialberufe/sozialpädagogische Berufe einschließlich der staatlichen Anerkennung, Fort- und Weiterbildung und der Aufsicht über die Ausbildungsstätten und Prüfungsausschüsse (soweit es sich nicht um Schulen im Sinne des Thüringer Schulgesetzes oder Hochschulen im Sinne des Thüringer Hochschulgesetzes handelt),Thüringen Jahr, Freiwilliges Soziales Jahr,Ehrenamt, Bürgerschaftliches Engagement,Gesundheitsförderung, Gesundheitsberichterstattung,Humangenetik, Fortpflanzungsmedizin, Grundsatzfragen des Gentechnikrechts,Krankenhauswesen,Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen,öffentliches Gesundheitswesen, Infektionshygiene,Umwelthygiene, Umweltmedizin,Medizinprodukte,Angelegenheiten des Arzneimittelrechts, Apothekenwesen, Betäubungsmittelrecht,Transfusionswesen,Heilberufe und medizinische Fachberufe, Rechtsaufsicht über die Landesärztekammer, Landeszahnärztekammer, Landesapothekerkammer, Aufsicht über die Weiterbildungsstätten der medizinischen Fachberufe,Angelegenheiten der psychiatrischen Versorgung einschließlich Unterbringungsrecht, fachliche Angelegenheiten des Maßregelvollzugs nach den §§ 63, 64 StGB in psychiatrischen Facheinrichtungen,Angelegenheiten der Suchtprävention und der Suchthilfe,Grundsatzfragen der Verbraucherpolitik, Verbraucherschutz, institutionelle Förderung von Verbraucherzentralen, Verbraucheraufklärung und -beratung,tierärztliche Berufsangelegenheiten,tierärztliche Approbationen, Ausbildung für den tierärztlichen Staatsdienst, Rechtsaufsicht über die Landestierärztekammer,Aus- und Weiterbildung staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker, Lebensmittel- und Fleischkontrolleure,Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln,Tierseuchen- und Zoonosenvorbeugung und -bekämpfung,Tiergesundheitsdienste,Tierkörperbeseitigung,Tierseuchenentschädigung, Tierseuchenkasse,Tierschutz,Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Fleischhygiene,Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen,Arbeitsschutz nach dem Arbeitsschutzgesetz und den zugehörenden Verordnungen,Ladenöffnungsrecht,sozialer Arbeitsschutz (Arbeitszeitregelung, Schutz bestimmter Personengruppen),medizinischer Arbeitsschutz (arbeitsmedizinische Vorsorge, Betriebsärzte, Berufskrankheiten),betrieblicher Arbeitsschutz (Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte, Arbeitsschutzausschuss),technischer Arbeitsschutz (Schutz vor Gefahren an Arbeitsstätten, technische Arbeitsmittel, Geräte- und Produktsicherheit, Marktüberwachung, Technische Überwachungsorganisationen), Sprengstoffrecht,Überwachung und Kontrolle von Strahlenschutz- und Röntgenanlagen,Bildungsurlaub, Heimarbeit.Beteiligung oder Mitwirkung bei:der Durchführung staatlicher Finanzierungshilfen an Vertriebene, Flüchtlinge, Kriegsgeschädigte, politische Häftlinge und andere Geschädigte,der Ausbildung für sozialpädagogische Berufe einschließlich deren Einrichtungen, soweit die Zuständigkeit des Kultusministeriums gegeben ist,Angelegenheiten der Landjugend,Förderschulen in Heimen und Anstalten,Bewährungshilfen, Erziehungsmaßregeln und erzieherische Maßnahmen der Jugendstrafrechtspflege,medizinischen Fragen des Rettungsdienstes, medizinischem Katastrophenschutz,dem Vollzug des Chemikaliengesetzes,Kindertageseinrichtungen, Tagespflege für Kinder,dem Beirat für Familien und Frauen,Integrationsangelegenheiten,Landesentwicklungsplanung.Die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit ist zuständig fürdie Förderung der Erfüllung des verfassungsrechtlichen Gebots der Gleichstellung von Frauen und Männern, die Verwirklichung der Ziele des Thüringer Gleichstellungsgesetzes und der Strategie des "gender mainstreaming",Gleichstellungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere die Entwicklung von Maßnahmen, die der Diskriminierung von Frauen entgegenwirken und der Verbesserung der Situation von Frauen dienen,die Koordination der gleichstellungspolitischen Arbeit der Staatskanzlei und der Ressorts,Frauenförderpläne im öffentlichen Dienst,die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch mit entsprechenden Stellen des Bundes, der Länder, der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Gemeinden, Vorbereitung der GFMK,die Zusammenarbeit mit Frauenorganisationen, -gruppen und -initiativen sowie sonstigen Organisationen, die Interessen von Frauen vertreten und deren Förderung,Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen, Frauenzentren, Gewaltkonfliktberatungsstellen,den Landesfrauenrat.Beteiligung oder Mitwirkung bei:der Landesgesetzgebung sowie dem Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, durch die Frauen in stärkerem Maße oder in anderer Weise betroffen werden als Männer, Gesetzesanträgen oder sonstigen Initiativen der Landesregierung im Bundesrat, durch die Frauen in stärkerem Maße oder in anderer Weise betroffen werden als Männer, Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaften und des Europarates,Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit,dem Beirat für Familien und Frauen.Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit ist zuständig fürdie Förderung der gleichwertigen Teilnahme behinderter Menschen am Leben in der Gemeinschaft,Behindertenangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und Entwicklung von Maßnahmen, die der Benachteiligung von Behinderten entgegenwirken und der Verbesserung der Situation von Behinderten dienen,die Zusammenarbeit mit Organisationen, Gruppen und Initiativen, die Interessen von Behinderten vertreten.Beteiligung oder Mitwirkung bei:der Landesgesetzgebung sowie bei dem Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, durch die Behinderte in stärkerem Maße oder in anderer Weise betroffen werden als Nichtbehinderte, Gesetzesanträge oder sonstige Initiativen der Landesregierung im Bundesrat, durch die Behinderte in stärkerem Maße oder in anderer Weise betroffen werden als Nichtbehinderte, Förderung der Gleichstellung von Behinderten und Nichtbehinderten auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaften und des Europarates,der Rehabilitation Behinderter,der Förderung von Behindertenorganisationen, -gruppen, -initiativen und Einrichtungen für Behinderte.Der Ausländerbeauftragte beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit ist zuständig fürdie Förderung der Erfüllung des verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbots von Ausländern, Ausländerangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und Entwicklung von Maßnahmen, die der Diskriminierung von Ausländern entgegenwirken und der Verbesserung der Situation von Ausländern dienen,Förderung von Organisationen, Gruppen und Initiativen, die Interessen von Ausländern vertreten und Aktivitäten für ein verständnisvolles Zusammenleben von Angehörigen verschiedener ethnischer Herkunft entfalten,die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch mit entsprechenden Stellen des Bundes, der Länder, der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Gemeinden.Beteiligung oder Mitwirkung bei:der Landesgesetzgebung sowie bei dem Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, durch die Ausländer in stärkerem Maße oder in anderer Weise betroffen werden als Deutsche,der Förderung von Ausländerorganisationen, -gruppen, -initiativen und Einrichtungen für Ausländer, Einzelfällen, die Ausländer betreffen.Die Koordinierungsstelle "Gewaltprävention" beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit ist zuständig fürdie Entwicklung, Anregung, Begleitung und Evaluation von Projekten und Maßnahmen zur Gewaltprävention, insbesondere auf den Gebieten Häusliche Gewalt, Extremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Gewalt gegen Minderheiten und Gewalt in der Schule,Koordinierung der Aktivitäten anderer Ressorts sowie kommunaler und nichtöffentlicher Stellen auf diesen Gebieten,Stärkung der Kommunikation und Erfahrungsaustausch zwischen den Trägern von Präventionsarbeit.09 Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und UmweltAgrar-, Ernährungs-, Forst-, Holzmarkt-, Jagd-, Fischerei-, Naturschutz- und Umweltpolitik einschließlich Förderangelegenheiten,Erwerb, Verwertung, Bewirtschaftung und Verwaltung des land-, forst- und wasserwirtschaftlichen staatlichen Grundbesitzes sowie der Flächen für Naturschutzzwecke einschließlich der Vermögenszuordnung,Versuchs- und Forschungswesen der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, Jagd und Fischerei, Naturschutz, Umwelt und Geologie,Maßnahmen zur Durchführung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes und zur Durchführung des Landesentwicklungsplans, die den Geschäftsbereich betreffen,Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL),agrar- und forstliche Rahmen- und Fachplanung, Umweltplanung, Agrarrecht,berufliche Bildung in der Landwirtschaft, im Gartenbau, in der Fischereiwirtschaft, in der Hauswirtschaft, in der Forstwirtschaft und im Umweltschutz,Sachverständigenwesen im Bereich Landwirtschaft einschließlich Garten- und Weinbau, der Forstwirtschaft und der Fischerei,Aus- und Fortbildung für die Agrarverwaltung, Vorbereitungsdienst für den gehobenen und höheren Dienst in der Agrarverwaltung,Agrarkredite,Gartenschauen, Messen mit landwirtschaftlichem Charakter und Stiftung Deutsches Gartenbaumuseum,Acker-, Pflanzen-, Garten-, Obst- und Weinbau, ökologischer Landbau, Kleingartenwesen,Pflanzenschutz einschließlich Pflanzenbeschau, Vorratsschutz,nachwachsende Rohstoffe,Agrar-, Forst- und Landschaftsökologie,landwirtschaftliche Tierzucht, -haltung und -fütterung einschließlich Kleintierzucht,Marktangelegenheiten der Land- und Ernährungswirtschaft, Durchführung der nationalen und EU-Marktordnungen einschließlich Mengenregelung in den Bereichen pflanzliche Produkte, Milch- und Fettwirtschaft sowie Vieh-, Fleisch- und Eierwirtschaft, Qualitäts- und Absatzfragen im pflanzlichen und tierischen Bereich,Ernährungssicherstellung, Ernährungsvorsorge,Aufsicht über ernährungswirtschaftliche Marktverbände,Durchführung von EU-Prämienregelungen,Futtermittel-, Düngemittel- und Saatgutüberwachung,Gentechnik gemäß Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten nach dem EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz zur Überwachung von Futtermitteln,Markt- und Preisbeobachtungen sowie EU-Qualitätsnormen bzw. Handelsklassen bei landwirtschaftlichen Produkten,sozio-ökonomische, landwirtschaftliche, betriebswirtschaftliche, gartenbauliche und hauswirtschaftliche Beratung, Fachinformationssystem ”Ernährung, Land- und Forstwirtschaft”,Angelegenheiten von Landfrauen und Landjugend,landwirtschaftliche Betriebsführung,Agrarinformatik,Landtechnik und landwirtschaftliches Bauen,Erzeugerzusammenschlüsse, Agrarmarketing, Absatzförderung,Förderung landwirtschaftlicher Arbeitnehmer,Urlaub auf dem Bauernhof,Produktions- und Verwendungsalternativen für die Landwirtschaft,Grundstücksverkehrsrecht im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, Landpachtverkehrsrecht,Bodenmobilisierung, Bodenzwischenerwerb und Bodenbevorratung im Bereich der Landwirtschaft,Angelegenheiten des ländlichen Raums,Neuordnung des ländlichen Raums durch Bodenordnung und sonstige Maßnahmen der Strukturverbesserung, integrierte ländliche Entwicklungskonzepte, Regionalmanagement, Entwicklungsprogramme, einzelbetriebliche Förderung in der Land- und Forstwirtschaft, Sonderprogramme für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum,Feststellung und Neuregelung der Eigentumsverhältnisse, Landbereitstellung für öffentliche Anlagen,ländliche Siedlung,Dorfentwicklung, Dorferneuerung, Dorfverschönerung,Staatsaufsicht über die Thüringer Landgesellschaft, Aufsicht über Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz,Wasser- und Bodenverbände,Förderung des ländlichen Wegebaus einschließlich Auftrags- und Verdingungswesen,Forst-, Jagd- und Fischereirecht,Thüringer Forstprogramm, Landeswaldprogramm, Waldökoprogramme,Waldbau, Forstschutz, Waldzustand, Waldnaturschutz und Nationalparkmanagement,Aus- und Fortbildung des Forstpersonals, Ausbildung und Vorbereitungsdienst für den gehobenen und höheren Forstdienst, Fachhochschulausbildung in der Forstwirtschaft,Förderung der Jagd sowie der Berufs- und Angelfischerei,Wildbeobachtungsgebiete,Waldpädagogik, Jugendwaldheime, Waldjugendspiele,Erholung im Wald,Förderung und Betreuung des privaten bzw. Förderung, Betreuung und Bewirtschaftung des kommunalen Waldbesitzes, forstliches Zusammenschlusswesen,Bewirtschaftung der Staatswaldungen,forstliches Saat- und Pflanzgut, Anerkennung von Vermehrungsmaterial, Sicherung der Genressourcen,Holzeinschlag und -rückung, Waldarbeit, Forsttechnik, Forstnebennutzungen,forstfiskalische Jagd- und Fischereiwirtschaft und -nutzung,Förderung der Holzwirtschaft,Erstaufforstung, Rekultivierung, forstliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,Umweltplanung, Umweltrecht,Förderprogramme für den Umweltbereich einschließlich Forschungs- und Entwicklungsvorhaben,Umweltverträglichkeit, ökologische Folgenabschätzung,Umweltökonomie, Umweltinformation, Beirat für Umwelt,Ökotoxikologie,Chemikalienrecht, Chemikalien- und Produktsicherheit, außer § 16e des Chemikaliengesetzes und den Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes,Umweltwirkungen von Produkten und Verfahren sowie von Gefahrstoffen,Umweltchemikalien, Gefahrstoffe, außer Gefahrstoffverordnung,Stoffanmeldeverfahren, Gute Laborpraxis (GLP),Naturschutz, Landschaftsplanung und -pflege,Naturschutzrecht,Landschaftsinformation,Ausweisung, Schutz und Pflege von schutzwürdigen Gebieten, Naturparke, Biosphärenreservate, Europäisches Schutzgebietssystem NATURA 2000Artenschutz,Eingriffe in Natur und Landschaft,anerkannte Vereine und Verbände nach BNatSchG,Landschaftsüberwachungsdienst, Grünordnung,Thüringen Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr,nachhaltige Entwicklung, nachhaltiges Wirtschaften, lokale Agenda 21, Thüringen Agenda,Immissionsschutzrecht,Immissionsschutz und -überwachung, Emissionskontrolle und -kataster, Emissionshandel, Stand der Technik, Luftreinhaltung und Lärmminderung (einschließlich Verkehr), Klimaschutz, Umweltwirkungen von Energieerzeugung, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen,Anlagensicherheit, Vollzug der Störfallverordnung,atomrechtliche Aufsicht über den Transport von Kernbrennstoffen, Atom- und Strahlenschutzrecht,Genehmigungsverfahren nach dem Atomgesetz, der Strahlenschutzverordnung und nach der Röntgenverordnung,Überwachung der Umweltradioaktivität, Belange der Strahlenschutzverordnung,Zwischenlagerung und Beseitigung radioaktiver Abfälle (ausgenommen den Kernbrennstoffkreislauf),strahlenschutzrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren bei Betrieben, die der Bergaufsicht unterliegen,Altlastenkataster Uranerzbergbau,Bergrecht,Grundsatzangelegenheiten zu Bergbau und Geologie,Aufsicht über die Betriebe des Untertage- und Übertagebergbaus,Angelegenheiten des Sanierungsbergbaus im Bereich Wismut, Kali und Braunkohle,Führung des Altbergbaukatasters,Wiedernutzbarmachungsfragen für bergbaulich beeinflusste Flächen und Haldenabdeckung,Lagerstättenschutz und Rohstoffsicherung,Geologischer Landesdienst,Wasserrecht,Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und -behandlung, Gewässerschutz, Gewässerbewirtschaftung, Gewässerbenutzungen, Gewässerökologie, Gewässerunterhaltung und -ausbau (Planung, Genehmigung, Förderung),Verwaltung der Gewässer erster Ordnung, Erwerb und Veräußerung landeseigener Liegenschaften im Zusammenhang mit Gewässern erster Ordnung,Gewässeraufsicht,Angelegenheiten der Fernwasserversorgung,Abflussregelungen und Hochwasserschutz einschließlich Hochwasserschutzanlagen,Überschwemmungsgebiete,Genehmigung, Festsetzung und Überwachung von Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten einschließlich der Regelung der Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen in Schutzgebieten,Gewässerkunde, Hydrologie, Messnetze, Hochwassermelde- und -warndienst,Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Zulassung von Fachbetrieben, Bauartzulassungen und Eignungsfeststellungen,Maßnahmen nach dem Wassersicherstellungsgesetz,Abwasserabgabe,Vorbereitungsdienst für den höheren und gehobenen technischen Verwaltungsdienst - Fachgebiet Wasserwesen - und wasserwirtschaftliche Berufe,Bodenschutz und Bodenschutzrecht, Angelegenheiten des vorsorgenden Bodenschutzes,Altlastenrecht,Altlastenverdachtsflächen, Altlastensanierung, Flächenrecycling,Flächenhaushaltspolitik, Flächenmanagement, Flächenressourcen, Brachflächen,Abfallrecht,Abfallwirtschaft, Abfallvermeidung und -verwertung, einschließlich Förderprogramme Siedlungsabfallwirtschaft,Einsammeln, Befördern, Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen und Wertstoffen,Abfallentsorgung im Bergbau,Angelegenheiten der Thüringer Gesellschaft zur Überwachung der Sonderabfallentsorgung mbH (TÜS), sofern nicht das Finanzministerium zuständig ist,Verwaltung Sondervermögen/Generalvertrag Altlasten,Freistellungsverfahren nach dem Hemmnisbeseitigungsgesetz.Beteiligung oder Mitwirkung bei:Rückstands- und Hygienefragen, Verwendung von Zusatzstoffen im Lebensmittelbereich,Grundsatzfragen zu Berufspraktika für das Studium der Agrarwissenschaften, der Haushalts- und Ernährungswissenschaften,ländlicher Sozialpolitik und Sozialfragen,Steuerangelegenheiten der Land- und Forstwirtschaft,Verkehrs- und Tariffragen der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft,der flächenbezogenen Fachplanungen,der Landesentwicklungsplanung,der städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsplanung (im ländlichen Raum),der Entwicklungskonzeption Wismutregion und anderer Bergbaufolgelandschaften,Elementarschäden in der Land- und Forstwirtschaft,Arbeitsförderungsmaßnahmen im Landwirtschafts-, Forst- und Umweltbereich,Ernährungsfragen im Katastrophenschutz und bei der Zivilverteidigung,der Landbeschaffung,der Umwelthygiene,Grundsatzfragen des Gentechnikrechts,Verbraucherschutz, Tierschutz (soweit landwirtschaftliche Nutztiere betroffen sind), Tierseuchenschutz (soweit Belange des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt betroffen sind),Fachplanungen,der Vorbeugung gegen Umweltstraftaten.10 Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Medienallgemeines Bauwesen, Bauordnungsrecht, Bautechnik, Städtebau,Berufsrecht und Aufsicht für Architekten und Ingenieure, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI),Ausbildung der Baureferendare,technische Baubestimmungen, Normung im Bereich des Bauwesens, technische Gebäudeausrüstung, Überwachung der Bauprodukte und baulichen Gefahrstoffe, Bauforschung,Bau- und Bodenrecht ohne Grundstücksverkehrsgesetz, Grundstücksverkehrsordnung und Landpachtverkehrsgesetz,Baulandbeschaffung, Baulanderschließung, Baulandmarkt, Bauberatung, Bauleitplanung,Durchführung des Wohnraumförderungsgesetzes, des Wohnungsbindungsgesetzes sowie sonstiger Rechtsvorschriften des sozialen Wohnungsbaus und Belegungsrechts,sozialer Wohnungsbau und Wohnungsbauförderung, Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen sowie Durchführung der Wohnungsbauprogramme der Landesregierung, außer Internate, Studentenwohnraum, Altenwohnheime und Pflegeheime,besonderes Städtebaurecht, Städtebauförderung (städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, städtebaulicher Denkmalschutz, Stadtumbau-Ost, soziale Stadt),Heimstättenrecht,Kleinsiedlungswesen,Wohngeld,soziales Miet- und Wohnrecht einschließlich der Verfolgung unangemessener Mietforderungen als Ordnungswidrigkeiten,Fehlbelegungsrecht, Privatisierung des Wohnungsbestands und Durchführung des Altschuldenhilfe-Gesetzes,Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Landesentwicklungsplan,Fachaufsicht über das Raumordnungskataster,Raumbeobachtung, Landesentwicklungsberichte, Raumordnungsbericht,Landesplanungsbeirat,Aufsicht über die Regionalen Planungsgemeinschaften,Koordinierung von Fachplanungen mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung,Interregionale und Länder übergreifende Zusammenarbeit,Europäische Raumentwicklung, Internationale Zusammenarbeit EUREGIO EGRENSIS,Angelegenheiten des staatlichen Hochbaus (Realisierung Landesbauten, Hochschulbauten einschließlich Hochschulkliniken, Bauten im Auftrag des Bundes Zivil und Militär) einschließlich Bau- und Betriebstechnik sowie betriebstechnischer Umweltschutz, PPP-Modelle, Ausbildung der Referendare Maschinen- und Elektrotechnik, Mitwirkung bei Angelegenheiten des Hochbaus mit staatlichen Zuwendungen,Schulbau, Schulbauförderung, Schulsportstätten,Angelegenheiten des Kataster- und Vermessungswesens, Liegenschaftskataster und Abmarkung der Grundstücke, Landesvermessung und amtliche Kartographie, Luftbildwesen und Fernerkundung, technische Angelegenheiten der Landesgrenzen, Angelegenheiten der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, Kaufpreissammlung, Grundstücksbewertung und Bodenrichtwertübersichten, Ausbildungs- und Prüfungswesen für den Vermessungsberuf (mit Ausnahme der Hochschulausbildung), Baulandbewertung, Bodenordnung mit Ausnahme der Flurneuordnung, Geobasisdaten, Koordinierung der Geographischen Informationssysteme, Geodateninfrastruktur,Grundsatzfragen der Verkehrspolitik,Personenverkehr einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV),Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) einschließlich der Tarife im SPNV,Eisenbahnwesen,Öffentliche nichtbundeseigene Eisenbahnen, Straßenbahnen, Berg- und Seilbahnen, Parkeisenbahnen,Güterverkehr einschließlich des Gefahrguttransports,Straßenverkehr, Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung mit Ausnahme der Aufgaben der Vollzugspolizei,Fahrlehrerwesen,Straßenverkehrszulassungswesen,oberste Straßenaufsicht,Angelegenheiten des Luftverkehrs einschließlich der Luftaufsicht und des Luftsports, soweit nicht das Sportfördergesetz betroffen ist,Schifffahrt,Straßen- und Wegerecht,Planung, Bau, Unterhaltung und Verwaltung von Bundesfern- und Landesstraßen,Richtlinien und Standards im Straßen- und Brückenbau,Planfeststellung für Verkehrsanlagen,Genehmigung und Aufstellung der touristischen Beschilderung,Medienpolitik, Medienrecht,Angelegenheiten des Rundfunks, der Presse, des Films und der neuen Mediendienste,Medienwirtschaft, Medienförderung.Beteiligung oder Mitwirkung bei:der Bewirtschaftung von Landesmitteln zur Förderung kommunaler Baumaßnahmen (Investitionen),der Baudenkmalpflege, der Dorferneuerung,dem Erlass von Verwaltungsvorschriften des öffentlichen Auftrags- und Beschaffungswesens,Angelegenheiten der Medienkompetenz, soweit diese auch Grundsatzfragen der Medienpolitik betreffen,Angelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnologie und solchen der Wirtschaftsförderung, soweit diese jeweils Grundsatzfragen der Medienpolitik betreffen.4. Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 21. September 2004 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.