Thüringer Gesetz zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastungen für das Jahr 2023 durch aus der Ukraine geflüchtete Schülerinnen und Schüler im Bereich der Schülerbeförderung Vom 18. Juli 2023*)
- Ausfertigungsdatum:
- 18.07.2023
- Fundstelle:
- GVBl. 2023, 231, 238
Zusätzliche Leistungen an die kommunalen Träger der Schülerbeförderung
§ 1 Zusätzliche Leistungen an die kommunalen Träger der Schülerbeförderung(1) Zum Ausgleich der finanziellen Belastungen durch den starken Anstieg der Anzahl der aus der Ukraine geflüchteten Schülerinnen und Schüler erhalten die kommunalen Träger der Schülerbeförderung im Jahr 2023 vom Land eine einmalige Leistung. Die Höhe der Leistung beträgt je Schülerin und Schüler mit dem Geburtsland Ukraine 290 Euro. Die Leistung wird nach dem Stand der Schülerzahl aus der amtlichen Schulstatistik des Schuljahres 2022/2023 an die kommunalen Träger der Schülerbeförderung ausgereicht.(2) Die Leistung nach Absatz 1 Satz 1 und 2 wird den kommunalen Trägern der Schülerbeförderung als nicht rückzahlbares und als nicht zweckgebundenes allgemeines Deckungsmittel gewährt.
Zuständigkeit
§ 2 ZuständigkeitDie Festsetzung und Auszahlung der jeweiligen Leistung nach § 1 Abs. 1 erfolgen durch das für das Schulwesen zuständige Ministerium in einem Betrag von Amts wegen. Die jeweilige Leistung soll innerhalb von vier Wochen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgezahlt werden.
Gleichstellungsbestimmung
§ 3 GleichstellungsbestimmungStatus- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils auch für Personen, die mit der Angabe „divers“ oder ohne eine Angabe des Geschlechts in das Geburtenregister eingetragen sind.
Außerkrafttreten
§ 4 AußerkrafttretenDas Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.