Thüringen

Thüringer Verordnung zur Erprobung eines reformorientierten Hochschulmodells an der Technischen Universität Ilmenau Vom 19. März 2008

Ausfertigungsdatum:
19.03.2008
Fundstelle:
GVBl. 2008, 78
6 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 2

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 2 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft.

§ 2

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 2 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft.

§ 2

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 2 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2019 außer Kraft.

Eingangsformel TUniIlmHSchulModEV

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) vom 21. Dezember 2006 (GVBl. S. 601) verordnet das Kultusministerium:

§ 1

Hochschulrat

§ 1 HochschulratMit dem Ziel, die Entscheidungsfähigkeit zu verbessern, und zur Profilbildung der Hochschule kann die Technische Universität Ilmenau in ihrer Grundordnung abweichend von § 32 Abs. 3 Satz 1 ThürHG einen Hochschulrat mit vier stimmberechtigten externen Mitgliedern einrichten.

§ 2

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 2 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.