Thüringer Verordnung zur Änderung der Grenzen der Gemeinde Taupadel und der Stadt Schmölln Vom 17. März 1995
- Ausfertigungsdatum:
- 17.03.1995
- Fundstelle:
- GVBl. 1995, 165
Grenzänderung
§ 1 Grenzänderung(1) Die Grenzen der Gemeinde Taupadel und der Stadt Schmölln, Landkreis Altenburger Land, werden wie folgt geändert: das Grundstück der Gemeinde Taupadel, Gemarkung Taupadel Flur 1 Flurstück 87/9 wird an die Stadt Schmölln abgegeben. (2) Die Grenzänderung ist in dem Veränderungsnachweis beim Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation ausgewiesen und kann von jedermann eingesehen werden.
Aufgrund des § 9 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister im Einvernehmen mit den beteiligten Gemeinden:
Grenzänderung
§ 1 Grenzänderung(1) Die Grenzen der Gemeinde Taupadel und der Stadt Schmölln, Landkreis Altenburger Land, werden wie folgt geändert: das Grundstück der Gemeinde Taupadel, Gemarkung Taupadel Flur 1 Flurstück 87/9 wird an die Stadt Schmölln abgegeben. (2) Die Grenzänderung ist in dem Veränderungsnachweis beim Katasteramt Schmölln ausgewiesen und kann von jedermann eingesehen werden.
Rechtsnachfolge, Auseinandersetzung
§ 2 Rechtsnachfolge, Auseinandersetzung(1) Die Stadt Schmölln ist hinsichtlich des in § 1 Abs. 1 genannten Grundstücks Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Taupadel. (2) Die Rechtsfolgen der Gebietsänderung im übrigen ergeben sich aus § 9 Abs. 4 Satz 2 ThürKO.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.