Thüringen

Thüringer Verordnung zur Änderung der Grenzen der Gemeinde Taupadel und der Stadt Schmölln Vom 17. März 1995

Ausfertigungsdatum:
17.03.1995
Fundstelle:
GVBl. 1995, 165
5 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Grenzänderung

§ 1 Grenzänderung(1) Die Grenzen der Gemeinde Taupadel und der Stadt Schmölln, Landkreis Altenburger Land, werden wie folgt geändert: das Grundstück der Gemeinde Taupadel, Gemarkung Taupadel Flur 1 Flurstück 87/9 wird an die Stadt Schmölln abgegeben. (2) Die Grenzänderung ist in dem Veränderungsnachweis beim Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation ausgewiesen und kann von jedermann eingesehen werden.

Eingangsformel TaupadeluaGrÄndV

Aufgrund des § 9 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister im Einvernehmen mit den beteiligten Gemeinden:

§ 1

Grenzänderung

§ 1 Grenzänderung(1) Die Grenzen der Gemeinde Taupadel und der Stadt Schmölln, Landkreis Altenburger Land, werden wie folgt geändert: das Grundstück der Gemeinde Taupadel, Gemarkung Taupadel Flur 1 Flurstück 87/9 wird an die Stadt Schmölln abgegeben. (2) Die Grenzänderung ist in dem Veränderungsnachweis beim Katasteramt Schmölln ausgewiesen und kann von jedermann eingesehen werden.

§ 2

Rechtsnachfolge, Auseinandersetzung

§ 2 Rechtsnachfolge, Auseinandersetzung(1) Die Stadt Schmölln ist hinsichtlich des in § 1 Abs. 1 genannten Grundstücks Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Taupadel. (2) Die Rechtsfolgen der Gebietsänderung im übrigen ergeben sich aus § 9 Abs. 4 Satz 2 ThürKO.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.