Thüringen

Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Südeichsfeld" Vom 14. März 1996

Ausfertigungsdatum:
14.03.1996
Fundstelle:
GVBl. 1996, 59
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel SüdeichsfeldVwGemEV

Aufgrund des § 46 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:

§ 1

Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft

§ 1 Erweiterung der VerwaltungsgemeinschaftDie Verwaltungsgemeinschaft "Südeichsfeld" im Landkreis Eichsfeld wird um die Gemeinden Krombach und Martinfeld erweitert.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.