Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Südeichsfeld" Vom 14. März 1996
- Ausfertigungsdatum:
- 14.03.1996
- Fundstelle:
- GVBl. 1996, 59
Aufgrund des § 46 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:
Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft
§ 1 Erweiterung der VerwaltungsgemeinschaftDie Verwaltungsgemeinschaft "Südeichsfeld" im Landkreis Eichsfeld wird um die Gemeinden Krombach und Martinfeld erweitert.
Inkrafttreten
§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.