Thüringen

Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Stepfershausen und der Stadt Meiningen und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Vordere Rhön" Vom 8. Juli 1996

Ausfertigungsdatum:
08.07.1996
Fundstelle:
GVBl. 1996, 140
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel StepfErfGemAnerkV

Aufgrund des § 51 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:

§ 1

Erfüllende Gemeinde

§ 1 Erfüllende GemeindeDie Vereinbarung zwischen der Stadt Meiningen und der Gemeinde Stepfershausen, Landkreis Schmalkalden-Meiningen, daß die Stadt Meiningen für die Gemeinde Stepfershausen die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt.*)

§ 2

Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Vordere Rhön"

§ 2 Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Vordere Rhön"Die Verwaltungsgemeinschaft "Vordere Rhön" wird aufgelöst.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.