Thüringen

Anordnung über die Errichtung der Straßenbaubehörden Vom 9. Februar 2001

Ausfertigungsdatum:
09.02.2001
Fundstelle:
GVBl. 2001, 13
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1Im Geschäftsbereich des für den Straßenbau zuständigen Ministeriums werden 1. das Straßenbauamt Nordthüringen mit Sitz in Leinefelde- Worbis,2. das Straßenbauamt Südwestthüringen mit Sitz in Zella-Mehlis,3. das Straßenbauamt Ostthüringen mit Sitz in Gera,4. das Straßenbauamt Mittelthüringen mit Sitz in Erfurt errichtet.

Eingangsformel StBBehErAnO

Aufgrund des Artikels 90 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993 (GVBl. S. 625), geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 1997 (GVBl. S. 525), ordnet die Landesregierung an:

§ 2

§ 2Diese Anordnung tritt am 1. Juli 2001 in Kraft. Gleichzeitig werden in der Anlage zur Anordnung der Landesregierung und Verordnung des Innenministers über die Errichtung von Behörden und Einrichtungen des Landes Thüringen vom 18. Juni 1991 (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch § 3 Abs. 2 der Anordnung und Verordnung vom 23. Februar 1998 (GVBl. S. 52), in Nummer 1.2.1. im Abschnitt "Nachgeordnete Behörden" das Wort "Straßenbauämter" gestrichen und Nummer 4.3. aufgehoben.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.