Anordnung über die Auflösung der Staatsbauämter Erfurt und Gera und des Landesamtes für Straßenbau sowie über die Errichtung des Landesamtes für Bau und Verkehr Vom 4. März 2008 *
- Ausfertigungsdatum:
- 04.03.2008
- Fundstelle:
- GVBl. 2008, 64
Auflösung der Staatsbauämter Erfurt und Gera sowie des Landesamtes für Straßenbau
§ 1 Auflösung der Staatsbauämter Erfurt und Gera sowie des Landesamtes für Straßenbau (1) Das Staatsbauamt Erfurt mit der Nebenstelle Suhl sowie das Staatsbauamt Gera werden aufgelöst. (2) Das Landesamt für Straßenbau wird aufgelöst.
Errichtung des Landesamtes für Bau und Verkehr
§ 2 Errichtung des Landesamtes für Bau und Verkehr Das Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) wird als eine dem für Straßen- und Hochbau zuständigen Ministerium unmittelbar nachgeordnete Landesmittelbehörde für die Straßenbauverwaltung und Landesoberbehörde für die Staatliche Hochbauverwaltung mit Sitz in Erfurt und Gera errichtet.
§ 3 Die Aufgaben der bisherigen Staatsbauämter Erfurt und Gera sowie des Landesamtes für Straßenbau gehen auf das neu errichtete Landesamt für Bau und Verkehr über.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.