Thüringen

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen Vom 18. Juli 2023

Ausfertigungsdatum:
18.07.2023
Fundstelle:
GVBl. 2023, 239
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel StaatsSchZustStVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1Dem am 5. Mai 2023 in Erfurt und am 11. April 2023 in Hannover unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 Satz 3 in Kraft tritt, wird von der Präsidentin des Landtags im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen bekannt gemacht.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.