Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Schwabhausen und der Gemeinde Günthersleben - Wechmar und über die Änderung der Verwaltungsgemeinschaft "Mittlerer Apfelstädtgrund" Vom 30. April 1998
- Ausfertigungsdatum:
- 30.04.1998
- Fundstelle:
- GVBl. 1998, 171
Aufgrund des § 51 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom 14. April 1998 (GVBl. S. 73) verordnet das Innenministerium:
Erfüllende Gemeinde
§ 1 Erfüllende Gemeinde(1) Die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Günthersleben - Wechmar und der Gemeinde Schwabhausen, Landkreis Gotha, daß die Gemeinde Günthersleben - Wechmar für die Gemeinde Schwabhausen die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt1).
Änderung der Verwaltungsgemeinschaft "Mittlerer Apfelstädtgrund"
§ 2 Änderung der Verwaltungsgemeinschaft "Mittlerer Apfelstädtgrund"(1) Die Gemeinde Schwabhausen tritt aus der Verwaltungsgemeinschaft "Mittlerer Apfelstädtgrund" aus. (2) Diese Verwaltungsgemeinschaft führt nunmehr den Namen "Drei Gleichen".
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.