Beschluß der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik zum Richtergesetz - Ordnung über die Bildung und Arbeitsweise der Richterwahlausschüsse - vom 22. Juli 1990 (GBl. I Nr. 49 S. 904) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Oktober 1998
geändert durch: Artikel 1 Satz 1 des Einigungsvertragsgesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. II S. 885- 1135-), Gesetz vom 7. Februar 1991 (GVBl. S. 43), Gesetz vom 14. Mai 1991 (GVBl. S. 82) Die vorgenannte Vorschrift wird wegen ihrer verbleibenden geringen Bedeutung nur mit dem Titel aufgenommen und bekanntgemacht.
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