Thüringen

Thüringer Verordnung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft "Ranis-Ziegenrück" Vom 10. Februar 1995

Ausfertigungsdatum:
10.02.1995
Fundstelle:
GVBl. 1995, 119
5 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel RanisVwGemBV

Aufgrund des § 46 Abs. 2 Satz 2 und 5 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:

§ 1

Bildung der Verwaltungsgemeinschaft

§ 1 Bildung der Verwaltungsgemeinschaft(1) Folgende Gemeinden des Saale-Orla-Kreises haben auf der Grundlage des § 46 Abs. 1 Satz 1 ThürKO die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft vereinbart: Crispendorf,Eßbach,Gössitz,Keila,Moxa, Paska,Peuschen,Schmorda,Schöndorf,Wilhelmsdorf sowie die Städte Ranis undZiegenrück.(2) Diese Verwaltungsgemeinschaft wird hiermit anerkannt.

§ 2

Name und Sitz

§ 2 Name und SitzDie Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen "Ranis-Ziegenrück" und hat ihren Sitz in Ranis.

§ 3

Auflösung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft, Rechtsnachfolge

§ 3 Auflösung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft, Rechtsnachfolge(1) Die Verwaltungsgemeinschaft "Ranis Oberland" wird aufgelöst. (2) Die neugebildete Verwaltungsgemeinschaft "Ranis-Ziegenrück" ist Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Verwaltungsgemeinschaft.

§ 4

Inkrafttreten

§ 4 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.