Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Thüringer Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen (ThürPsychKGZustVO) Vom 26. Januar 2012
- Ausfertigungsdatum:
- 26.01.2012
- Fundstelle:
- GVBl. 2012, 84
§ 1(1) Soweit Aufgaben nach dem Thüringer Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen von den Gesundheitsämtern oder Einrichtungen des Maßregelvollzugs wahrgenommen werden, ist zuständige Aufsichtsbehörde das Landesverwaltungsamt. (2) Im Bereich des Maßregelvollzugs ist das Landesverwaltungsamt zuständig für 1. die Genehmigung der Stellenpläne der Einrichtungen,2. die Erstellung und Pflege einer Datenbank zur Dokumentation der Durchführung des Maßregelvollzugs,3. das Führen der Verhandlungen über die Unterbringungskostensätze mit den Trägern der Einrichtungen im Einvernehmen mit dem für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerium,4. die Durchführung von Sicherheitsbegehungen in den Einrichtungen zur Feststellung organisatorischer oder personeller Mängel,5. die Abrechnung der interkurrenten Leistungen für Maßregelvollzugspatienten und6. die Abrechnung der Unterbringungskosten für Maßregelvollzugspatienten.
§ 1Soweit Aufgaben nach dem Thüringer Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen von den Gesundheitsämtern wahrgenommen werden, ist zuständige Aufsichtsbehörde das Landesverwaltungsamt.
Aufgrund des § 39 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen in der Fassung vom 5. Februar 2009 (GVBl. S. 10), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 539), verordnet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit:
§ 1Soweit Aufgaben nach dem Thüringer Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen von den Gesundheitsämtern oder Einrichtungen des Maßregelvollzugs wahrgenommen werden, ist zuständige Aufsichtsbehörde das Landesverwaltungsamt.
§ 2Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.