Thüringen

Verordnung zur Übertragung einer Ermächtigung zur Regelung von Zuständigkeiten im Bereich des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen Vom 24. Juli 2012*)

Ausfertigungsdatum:
24.07.2012
Fundstelle:
GVBl. 2012, 361
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel PsychKGZustErmV

Aufgrund des § 7 Abs. 1 und 2 Satz 1 des Verkündungsgesetzes vom 30. Januar 1991 (GBl. S. 2) verordnet die Landesregierung:

§ 1

§ 1Die Ermächtigung der Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 des Verkündungsgesetzes wird für die Bestimmung von Zuständigkeiten für den Vollzug des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen auf das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium übertragen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.