ThürÜPZustVO · Thüringen

Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten für die Befugniserteilung und Benennung bei zugelassenen Überwachungsstellen nach dem Produktsicherheitsgesetz und Prüfstellen nach der Rohrfernleitungsverordnung (Thüringer Überwachungs- und Prüfstellen-Zuständigkeitsverordnung - ThürÜPZustVO -) Vom 30. Oktober 2012

Ausfertigungsdatum:
30.10.2012
Fundstelle:
GVBl. 2012, 433
10 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Anlage ThürÜPZustVO

Anlage(zu § 3 Satz 3) 1 Allgemeine Angaben zu Hersteller beziehungsweise Errichter, Betreiber und Betriebsort für alle Anlagen und Geräte1.1 Behörden-Daten- Zuständigkeit- Mitarbeiter/Abteilung- Betriebsstätten-Nr.- Wiedervorlage- Wiedervorlagedatum- Wiedervorlagegrund- Memo 1.2 Anlagenschlüssel1.3 Betriebsintern (wenn Druckanlage, Ex-Anlage Pflichtfeld, falls Herstellnummer leer)1.4 Arbeitgeber und Gleichgestellte- Name- Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) 1.5 Standort der Anlage/des Gerätes- Name- Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) 1.6 Anlagenstatus- Außerbetriebnahme (ab Datum/bis Datum)- Beseitigung (Datum)- Beseitigungsmitteilung (Infofeld zur Außerbetriebnahme/Beseitigung, Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) kann hier Außerbetriebnahme/Beseitigung der Behörde mitteilen) 2 Aufzugsanlagen2.1 Stammdaten „Aufzugsanlage“2.1.1 Grunddaten für alle Aufzugsanlagena) Aufzugsart (Auswahlfeld)- Aufzug nach Aufzugsrichtlinie- Aufzug nach Maschinenrichtlinie- Personen-Umlaufaufzug b) Hersteller gemäß Kennzeichnung im Fahrkorbc) Herstell-/Serien-/Fabriknummerd) Baujahr 2.2 Prüfung „Aufzugsanlage“a) Prüfungsart- Prüfung vor Inbetriebnahme/Wiederinbetriebnahme- Hauptprüfung- Zwischenprüfung b) Fälligkeitc) Intervalld) durchgeführte Prüfungen- Prüfungsart- Prüfdatum- Prüfschlüssel- Intervall- ZÜS 3 Druckanlagen3.1 Stammdaten „Druckanlage“3.1.1 Grunddaten für alle DruckanlagenArt der Druckanlage (Auswahlfeld):- Dampfkesselanlage- Druckbehälteranlage- Füllanlage Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 Buchst. c Doppelbuchst. aa BetrSichV- Füllanlage Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 Buchst. c Doppelbuchst. bb BetrSichV- Füllanlage Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 Buchst. c Doppelbuchst. cc BetrSichV- Rohrleitungsanlage- besteht aus x-Gerät(en) mit Herstellnummer(n) oder betriebsinternen Bezeichnungen- Hersteller- Herstell-/Serien-/Fabriknummer 3.2 Prüfung „Druckanlage“a) Prüfungsart- Prüfung vor Inbetriebnahme/Wiederinbetriebnahme- Wiederkehrende Prüfung- Prüffristen festlegen b) Fälligkeitc) Intervalld) durchgeführte Prüfungen- Prüfungsart- Prüfdatum- Prüfschlüssel- Intervall- ZÜS 4 Druckgeräte4.1 Stammdaten „Druckgerät“4.1.1 Grunddaten für alle Druckgeräte/Anlagenteilea) Art des Druckgerätes/Anlagenteils (Auswahlfeld)- Druckgerät/Druckbehälter- Dampf- und Heißwassererzeuger- Rohrleitung (Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.2 Buchst. c) b) Herstellerc) Herstell-/Serien-/Fabriknummerd) Herstelljahre) mehrräumig (wenn zutreffend)f) maximal zulässiger Druck PS (bar) (maßgebender Raum)g) Volumen (l) (bei Druckgerät) (maßgebender Raum)h) Nenndurchmesser DN (-) (bei Leitung) 4.1.2 Besondere Anforderungen für bestimmte Anlagen und Anlagenteile nach der Betriebssicherheitsverordnung Anhang 2 Abschnitt 4 Nr.:- 6.2 Kälte- und Wärmepumpenanlagen- 6.7 Anlagenteile für die Erzeugung von Wasserdampf oder Heißwasser durch Wärmerückgewinnung- 6.8 Rohrleitungen mit Prüfprogramm- 6.10 Druckbehälter mit Gaspolster in Druckflüssigkeitsanlagen- 6.11 Druckbehälter als Anlagenteile in elektrischen Schaltgeräten und -anlagen- 6.12 Schalldämpfer in Rohrleitungen- 6.13 Druckbehälter von Feuerlöschgeräten und Löschmittelbehältern- 6.14 Druckbehälter und Rohrleitungen mit Auskleidung oder Ausmauerung- 6.15 Ortsfeste Druckbehälter für körnige oder staubförmige Güter- 6.16 Fahrzeugbehälter für flüssige, körnige oder staubförmige Güter- 6.17 Druckbehälter für nicht korrodierend wirkende Gase oder Gasgemische- 6.18 Druckbehälter und daran angeschlossene Rohrleitungen für Gase oder Gasgemische mit Betriebstemperaturen unter -10° Celsius- 6.19 Druckbehälter und daran angeschlossene Rohrleitungen für Gase oder Gasgemische in flüssigem Zustand- 6.20 Rotierende dampfbeheizte Zylinder- 6.21 Steinhärtekessel- 6.22 Druckbehälter und Rohrleitungen aus Glas- 6.23 Druckbehälter in Wärmeübertragungsanlagen- 6.24 Versuchsautoklaven- 6.25 Heizplatten in Wellpappenerzeugungsanlagen- 6.27.1 Druckbehälter zum Pressen von Weintrauben- 6.27.2 Ausrüstungsteile von Druckbehältern zum Pressen von Weintrauben- 6.29.2 Ausrüstungsteile von Lagerbehältern für Lebensmittel- 6.30 Verwendungsfertige Druckanlagen und Druckgeräte in verwendungsfertigen Maschinen- 6.32 Ortsfeste Füllanlage für Gase- 6.33 Druckgeräte mit Schnellverschlüssen- 6.34 Ortsbewegliche Druckgeräte nach Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 Satz 2 Buchst. b- 6.35 Druckgeräte mit Einbauten 4.1.3 Besondere Angaben für Dampf-/HeißwassererzeugerWasserinhalt voll (l)4.2 Prüfung „Druckgerät“a) Prüfungsart- Prüfung vor Inbetriebnahme/Wiederinbetriebnahme- Innere Prüfung- Äußere Prüfung- Festigkeitsprüfung- Prüffristen festlegen- Prüfprogramm für Rohrleitung liegt vor (wenn diese Prüfungsart gesetzt wird, werden alle anderen Prüfungsarten (für die Zukunft) gelöscht) b) Fälligkeitc) Intervalld) durchgeführte Prüfungen- Prüfungsart- Prüfdatum- Prüfschlüssel- Intervall- ZÜS 5 Ex-Anlagen5.1 Stammdaten „Ex-Anlagen“5.1.1 Grunddaten für alle AnlagenArt der Anlage- Gasfüllanlage (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 BetrSichV)- Lageranlage (§ 18 Abs. 1 Nr. 4 BetrSichV)- Füllstelle (§ 18 Abs. 1 Nr. 5 BetrSichV)- Tankstelle (§ 18 Abs. 1 Nr. 6 BetrSichV)- Flugfeldbetankungsanlage (§ 18 Abs. 1 Nr. 7 BetrSichV)- Hersteller- Herstell-/Serien-/Fabriknummer 5.2 Prüfung „Ex-Anlagen“a) Prüfungsart- Prüfung vor Inbetriebnahme/Wiederinbetriebnahme- Wiederkehrende Prüfung b) Fälligkeitc) Intervalld) durchgeführte Prüfungen- Prüfungsart- Prüfdatum- Prüfschlüssel- Intervall- ZÜS

§ 2

§ 2Die zugelassenen Überwachungsstellen haben 1. nach von ihnen durchgeführten Prüfungen im Sinne der §§ 15 und 16 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49) in der jeweils geltenden Fassung bei festgestellten sicherheitserheblichen Mängeln dem Anlagenbetreiber eine Frist zur Beseitigung zu setzen und die fristgemäße Beseitigung zu überprüfen; stellen sie fest, dass die Mängel nicht oder nicht vollständig abgestellt wurden, haben sie dies der für Arbeitsschutz zuständigen oberen Landesbehörde unverzüglich mitzuteilen,2. nach von ihnen zuletzt durchgeführten wiederkehrenden Prüfungen im Sinne des § 16 BetrSichV zu kontrollieren, ob die folgende wiederkehrende Prüfung durch den Betreiber fristgemäß veranlasst wurde; stellen sie fest, dass die folgende wiederkehrende Prüfung nicht oder nicht fristgerecht veranlasst wurde, haben sie dies der für Arbeitsschutz zuständigen oberen Landesbehörde mitzuteilen,3. innerhalb des mit der Befugniserteilung bestimmten Aufgabenbereichs zur Gewährleistung eines für die Prüfung der überwachungsbedürftigen Anlagen erforderlichen flächendeckenden Angebots jeden Prüfauftrag anzunehmen und auszuführen,4. den für Arbeitsschutz zuständigen Behörden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu übermitteln,5. mit der Datei führenden Stelle nach § 3 zusammenzuarbeiten und in der von ihr bestimmten Form und Frist die notwendigen Daten in das Anlagenkataster einzustellen und6. sich an den Kosten der Datei führenden Stelle für die Erstellung und Führung von Anlagendateien zu beteiligen; die Höhe der Kosten, die die jeweilige zugelassene Überwachungsstelle zu tragen hat, richtet sich nach der Anzahl der durchgeführten Prüfungen; die Einzelheiten über die Kostenverteilung werden in dem Vertrag nach § 3 festgelegt.

§ 4

§ 4Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik ist zuständig für die Anerkennung und Überwachung der Prüfstellen nach § 6 der Rohrfernleitungsverordnung vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777, 3809) in der jeweils geltenden Fassung.

Anlage ThürÜPZustVO

Anlage(zu § 3 Satz 3) 1 Allgemeine Angaben zu Betreiber und Betriebsort für alle Anlagen und Geräte1.1 Betreiber (Eingabe mit Suchhilfe) - Name1- Name2- Straße und Hausnummer- Postleitzahl- Ort- Postfach Postleitzahl- Postfachnummer 1.2 Eigentümeranschrift (Eingabe mit Suchhilfe)1) - Name1- Name2- Straße und Hausnummer- Postleitzahl- Ort- Postfach Postleitzahl- Postfachnummer 1.3 Standort der Anlage/des Gerätes (Eingabe mit Suchhilfe) - Anlagen/Geräteanschrift- Name1- Name2- Straße und Hausnummer- Postleitzahl- Ort- Anlage zum Betrieb an wechselnden Orten, beispielsweise nach Anhang 5 Nr. 13 Abs. 3 BetrSichV (In diesem Fall ist keine Anschrift für den Betriebsort erforderlich, aber alle Behörden müssen lesenden Zugriff auf diese Anlagen haben.) 1.4 Betriebsinterne Bezeichnung (sofern vorhanden)1.5 Anlagen-/Gerätenummer = Systemindex „Anlage/Gerät“2)1.6 Betriebsstättennummer3)1.7 Anlagenstatus: - Stillgelegt am (Datum)3)- Beseitigt am (Datum)3) 2 Aufzugsanlagen2.1 Stammdaten „Aufzugsanlage“2.1.1 Grunddaten für alle Aufzugsanlagen a) Aufzugsart (Auswahlfeld mit Freitext) - Aufzug nach der Richtlinie 95/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 1995 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge (ABl. L 213 vom 7.9.1995, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung- Aufzüge nach Anhang IV Buchst. A Nr. 17 der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) (ABl. L 157 vom 9.6.2006, S. 24) (Auswahlfeld mit Freitext) Fassadenaufzug Behindertenaufzug- Personen-Umlaufaufzug- Bauaufzug mit Personenbeförderung- Mühlen-Bremsfahrstuhl b) Anlage wurde am 1.1.2003 bereits betrieben (Ja/Nein)c) Hersteller (Eingabe mit Suchhilfe)d) Typ (Auswahlfeld mit Freitext)4)e) Fabrikationsnummerf) Baujahrg) Tragfähigkeit (kg)h) Geschwindigkeit (m/s)i) Förderhöhe/Fahrbahnlänge (m) 2.1.2 Besondere Angaben zu technischen Einrichtungen - Fahrkorbtür vorhanden (Ja/Nein)- Ex-geschützte Anlage (Ja/Nein) 2.2 Prüfbericht „Aufzugsanlage“ a) Anlagenidentifikation5)b) Zugelassene Überwachungsstellec) Prüfdatumd) Festsetzung des Prüfintervalls (Monate)6)e) Art der Prüfung (Mehrfachfeld) - Prüfung vor Inbetriebnahme- Wiederkehrende Prüfung (Auswahlfeld mit Freitext) Hauptprüfung Zwischenprüfung 3 Druckanlagen3.1 Stammdaten „Druckanlage“ Grunddaten für alle Druckanlagen Art der Anlage (Auswahlfeld mit Freitext) - Dampfkesselanlage- Druckbehälteranlage- Füllanlage- Leitungsanlage 3.2 Prüfbericht „Druckanlage“ a) Anlagenidentifikation7)b) Zugelassene Überwachungsstellec) Prüfdatumd) Festsetzung des Prüfintervalls (Monate)8)e) Art der Prüfung (Auswahlfeld mit Freitext) - Prüfung vor Inbetriebnahme- Wiederkehrende Prüfung 4 Druckgeräte4.1 Stammdaten „Druckgerät“4.1.1 Grunddaten für alle Druckgeräte a) Gehört zu Anlage (Anlagennummer/Systemindex der Anlage)b) Art des Gerätes (Auswahlfeld mit Freitext) - Behälter für die Lagerung- Behälter für einen verfahrenstechnischen Prozess- Behälter für innerbetrieblichen Transport- Dampferzeuger- Heißwassererzeuger- Rohrleitung- Fülleinrichtung- Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion (nur mit eigener Prüfpflicht)- Druckhaltendes Ausrüstungsteil (nur mit eigener Prüfpflicht) c) Hersteller (Eingabe mit Suchhilfe)d) Typ/Bauart (Auswahlfeld mit Freitext)4)e) Herstellnummerf) Baujahrg) Besonderes Druckgerät nach Anhang 5 BetrSichV (Auswahlfeld mit Freitext)h) Druckgerät wurde am 1. Januar 2003 bereits betrieben (Datum der aktuellen Abnahmeprüfung)9)i) Ex-Anlage (ja/nein)j) Raum (1 bis n) - Mehrfachfeld - - Fluid (Auswahlfeld mit Freitext) - Mehrfachfeld -- Fluideigenschaften (Auswahlfeld mit Freitext) - Mehrfachfeld Entzündlich Leichtentzündlich Hochentzündlich Giftig Sehr giftig Ätzend- Maximal zulässiger Druck PS (bar)- Zulässige minimale/maximale Temperatur TS (°C, min, max)- Volumen V (l)- Nenndurchmesser DN (-) 4.1.2 Allgemeine Angaben für alle Druckgeräte a) Aufstellung: (Auswahlfeld mit Freitext) - Oberirdisch im Freien- Oberirdisch im Gebäude- Erdgedeckt- Mobil b) Besondere Beanspruchung: (Auswahlfeld mit Freitext) - Keine- Schwellbeanspruchung- Spannungsrisskorrosion- Zeitstandsbelastung 4.1.3 Besondere Angaben für Dampf-/Heißwassererzeuger4.1.3.1 Gemeinsame Angaben für Dampf-/Heißwassererzeuger a) Zulässige Feuerungswärmeleistung (MW)b) Heizfläche (m2)c) Feuerungsmittel: (Auswahlfeld mit Freitext) -Mehrfachfeld- - Heizöl EL- Heizöl S- Stadtgas- Erdgas- Flüssiggas- Biogas- Elektrisch- Abgasbeheizt- Festbrennstoff (Auswahlfeld mit Freitext) - Mehrfachfeld - Braunkohle Holz Kohlenstaub Steinkohle Torf- Abfallverbrennung 4.1.3.2 Dampferzeuger - Zulässige Dampferzeugung (t/h)- Zulässige Heißdampftemperatur (°C)- Wasserinhalt bis NW (l) 4.1.3.3 Heißwassererzeuger - Zulässige Vorlauftemperatur (°C)- Zulässige Wärmeleistung (MW)- Wasserinhalt voll (l) 4.1.4 Besondere Angaben für Fülleinrichtungen für ortsbewegliche Druckgeräte (Auswahlfeld mit Freitext) - Flaschenfülleinrichtung- Fülleinrichtung für Fässer, Tankcontainer, -fahrzeuge- Treibgastankstelle 4.1.5 Besondere Angaben für Rohrleitungen Kennzeichnung (Identifikation) - Auswahlfeld mit Freitext -4.2 Prüfbericht „Druckgerät“ a) Geräteidentifikation10)b) Zugelassene Überwachungsstellec) Prüfdatumd) Festsetzung des Prüfintervalls (Auswahlfeld mit Freitext) - Äußere Prüfung (Monate)6)- Innere Prüfung (Monate)6)- Festigkeitsprüfung (Monate)6) e) Art der Prüfung (Auswahlfeld mit Freitext) - Prüfung vor Inbetriebnahme- Wiederkehrende Prüfung (Auswahlfeld mit Freitext) - Mehrfachfeld - Äußere Prüfung Innere Prüfung Festigkeitsprüfung 5 Anlagen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV11)5.1 Stammdaten5.1.1 Grunddaten für alle Anlagen a) Art der Anlage (Auswahlfeld mit Freitext) - Mehrfachfeld - - Tanklageranlage- Füllstelle für ortsbewegliche Behälter- Tankstelle- Flugfeldbetankungsanlage- Ex-Anlage (ja/nein) b) Anlage war am 1. Januar 2003 bereits in Betrieb (Datum der aktuellen Abnahmeprüfung)9) 5.2 Prüfbericht a) Anlagenidentifikation12)b) Zugelassene Überwachungsstellec) Prüfdatumd) Festsetzung des Prüfintervalls (Monate)6)e) Art der Prüfung (Auswahlfeld mit Freitext) - Mehrfachfeld - - Prüfung vor Inbetriebnahme (Auswahlfeld mit Freitext) Anlage nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV Druckanlage Ex-Anlage- Wiederkehrende Prüfung 6 Anlagenteile in Anlagen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV6.1 Stammdaten6.1.1 Grunddaten für alle Anlagenteile a) Gehört zu Anlage (Anlagennummer/Systemindex der Anlage)b) Art des Anlagenteils (Auswahlfeld mit Freitext) - Lagerbehälter- Transportbehälter- Füllstelle- Entleerstelle- Zapfsäule- Rohrleitung c) Hersteller (Eingabe mit Suchhilfe)d) Typ/Bauart (Auswahlfeld mit Freitext)4)e) Herstellnummerf) Baujahrg) Durch zugelassene Überwachungsstelle prüfpflichtiges Druckgerät (Ja/Nein) - Druckhaltendes Ausrüstungsteil- Besonderes Druckgerät nach Anhang 5 BetrSichV (Auswahlfeld mit Freitext) h) Anlagenteil wurde am 1. Januar 2003 bereits betrieben (Datum der aktuellen Abnahmeprüfung)9)i) Raum (1 bis n) - Mehrfachfeld - - Fluid (Auswahlfeld mit Freitext) - Mehrfachfeld -- Fluideigenschaften (Auswahlfeld mit Freitext) - Mehrfachfeld - Entzündlich Leichtentzündlich Hochentzündlich Giftig Sehr giftig Ätzend- Maximal zulässiger Druck PS (bar)- Zulässige minimale/maximale Temperatur TS (°C, min, max)- Volumen V (l)- Nenndurchmesser DN (-) j) Durch zugelassene Überwachungsstelle prüfpflichtige Ex-Anlage (ja/nein)k) Aufstellung: (Auswahlfeld mit Freitext) - Mehrfachfeld - - Oberirdisch im Freien- Oberirdisch im Gebäude- Erdgedeckt- Mobil 6.1.2 Besondere Angaben für Füllstellen a) Umschlagskapazität (l/h)b) Art der Füllstelle (Auswahlfeld mit Freitext) - Ortsfest- Mobil 6.1.3 Besondere Angaben für Rohrleitungen - Kennzeichnung (Identifikation) - Auswahlfeld mit Freitext - 6.2 Prüfbericht a) Identifikation des Anlagenteils13)b) Zugelassene Überwachungsstellec) Prüfdatumd) Prüfintervall (Auswahlfeld mit Freitext) - Mehrfachfeld - - Anlagenteil - Festsetzung des Prüfintervalls (Monate)8)- Druckgerät - Festsetzung des Prüfintervalls (Auswahlfeld mit Freitext) Äußere Prüfung (Monate)8) Innere Prüfung (Monate)8) Festigkeitsprüfung (Monate)8)- Ex-Anlage e) Art der Prüfung (Auswahlfeld mit Freitext) - Prüfung vor Inbetriebnahme (Auswahlfeld mit Freitext) - Mehrfachfeld - Anlagenteil Druckgerät Ex-Anlage- Wiederkehrende Prüfung (Auswahlfeld mit Freitext) - Mehrfachfeld -- Prüfung des Anlagenteils- Prüfung des Druckgerätes (Auswahlfeld mit Freitext) - Mehrfachfeld Äußere Prüfung Innere Prüfung Festigkeitsprüfung- Prüfung der Ex-Anlage (Auswahlfeld mit Freitext) - Mehrfachfeld -

Eingangsformel ThürÜPZustVO

Aufgrund des § 37 Abs. 4 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2179; 2012 S. 131) und des § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 des Verkündungsgesetzes vom 30. Januar 1991 (GBl. S. 2) verordnet die Landesregierung:

§ 1

§ 1(1) Die zuständige Landesbehörde für die Benennung von zugelassenen Überwachungsstellen nach § 37 Abs. 5 Satz 1 ProdSG und für die Erteilung der Befugnis nach § 37 Abs. 5 und 7 ProdSG ist die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik. (2) Sonstige Voraussetzung für die Erteilung der Befugnis an eine zugelassene Überwachungsstelle nach § 37 Abs. 1 ProdSG ist der Nachweis, dass die Verpflichtungen nach § 2 Nr. 3 und 4 erfüllt werden.

§ 2

§ 2Die zugelassenen Überwachungsstellen haben 1. nach von ihnen durchgeführten Prüfungen im Sinne der §§ 14 und 15 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777) in der jeweils geltenden Fassung bei festgestellten sicherheitserheblichen Mängeln dem Anlagenbetreiber eine Frist zur Beseitigung zu setzen und die fristgemäße Beseitigung zu überprüfen; stellen sie fest, dass die Mängel nicht oder nicht vollständig abgestellt wurden, haben sie dies der für Arbeitsschutz zuständigen oberen Landesbehörde unverzüglich mitzuteilen,2. nach von ihnen zuletzt durchgeführten wiederkehrenden Prüfungen im Sinne des § 15 BetrSichV zu kontrollieren, ob die folgende wiederkehrende Prüfung durch den Betreiber fristgemäß veranlasst wurde; stellen sie fest, dass die folgende wiederkehrende Prüfung nicht oder nicht fristgerecht veranlasst wurde, haben sie dies der für Arbeitsschutz zuständigen oberen Landesbehörde mitzuteilen,3. innerhalb des mit der Befugniserteilung bestimmten Aufgabenbereichs zur Gewährleistung eines für die Prüfung der überwachungsbedürftigen Anlagen erforderlichen flächendeckenden Angebots jeden Prüfauftrag anzunehmen und auszuführen,4. den für Arbeitsschutz zuständigen Behörden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu übermitteln,5. mit der Datei führenden Stelle nach § 3 zusammenzuarbeiten und in der von ihr bestimmten Form und Frist die notwendigen Daten in das Anlagenkataster einzustellen und6. sich an den Kosten der Datei führenden Stelle für die Erstellung und Führung von Anlagendateien zu beteiligen; die Höhe der Kosten, die die jeweilige zugelassene Überwachungsstelle zu tragen hat, richtet sich nach der Anzahl der durchgeführten Prüfungen; die Einzelheiten über die Kostenverteilung werden in dem Vertrag nach § 3 festgelegt.

§ 3

§ 3Die Aufgabe der Erstellung und Führung von Anlagendaten wird durch vertragliche Vereinbarung zwischen dem für Arbeitsschutz zuständigen Ministerium und einer Datei führenden Stelle geregelt. Die Datei führende Stelle wird im Thüringer Staatsanzeiger bekannt gemacht. Sie führt eine Anlagendatei, die mindestens die in der Anlage aufgeführten Daten enthält.

§ 4

§ 4(1) Das für die Umwelt zuständige Ministerium ist zuständig für die Anerkennung und Überwachung der Prüfstellen nach § 6 der Rohrfernleitungsverordnung vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777 -3809-) in der jeweils geltenden Fassung. (2) Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH in Berlin ist zuständig für die Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit nach § 6 Abs. 2 Satz 2 der Rohrfernleitungsverordnung und für die Prüfung der Nachweise nach § 6 Abs. 5 der Rohrfernleitungsverordnung.

§ 5

§ 5Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.