Thüringen

Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Probstzella/Loquitzgrund" und ihre Umbenennung in "Probstzella-Lehesten-Marktgölitz" Vom 16. Juli 1995

Ausfertigungsdatum:
16.07.1995
Fundstelle:
GVBl. 1995, 258
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel ProbstzellaVwGemEV

Aufgrund des § 46 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:

§ 1

Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft

§ 1 Erweiterung der VerwaltungsgemeinschaftDie Verwaltungsgemeinschaft "Probstzella/Loquitzgrund" im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt wird um die Stadt Lehesten erweitert.

§ 2

Name

§ 2 NameDie Verwaltungsgemeinschaft führt nunmehr den Namen "Probstzella-Lehesten-Marktgölitz".

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.