Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Probstzella/Loquitzgrund" und ihre Umbenennung in "Probstzella-Lehesten-Marktgölitz" Vom 16. Juli 1995
- Ausfertigungsdatum:
- 16.07.1995
- Fundstelle:
- GVBl. 1995, 258
Aufgrund des § 46 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:
Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft
§ 1 Erweiterung der VerwaltungsgemeinschaftDie Verwaltungsgemeinschaft "Probstzella/Loquitzgrund" im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt wird um die Stadt Lehesten erweitert.
Name
§ 2 NameDie Verwaltungsgemeinschaft führt nunmehr den Namen "Probstzella-Lehesten-Marktgölitz".
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.