Thüringen

Thüringer Verordnung zum Übergang der Verfahren infolge der Polizeistrukturreform Vom 13. Juni 2012*)

Ausfertigungsdatum:
13.06.2012
Fundstelle:
GVBl. 2012, 236, 237
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1(1) Die bei den Behörden und Dienststellen anhängigen Verfahren werden in dem Stand, in dem sie sich befinden, von den in den Absätzen 2 bis 4 bestimmten Behörden und Dienststellen fortgeführt. (2) Auf die Landespolizeidirektion gehen alle Verfahren zur Erhebung von Verwaltungskosten, alle bei den Polizeidirektionen anhängigen Disziplinarverfahren und alle von der Polizeidirektion Nordhausen als zentraler Bußgeldstelle der Thüringer Polizei geführten Verfahren in Verkehrsordnungswidrigkeitssachen über. (3) Auf die Autobahnpolizeiinspektion gehen grundsätzlich alle bei den bisherigen Verkehrspolizeiinspektionen sowie bei den Polizeiinspektionen Kyffhäuser und Saale-Orla geführten Verfahren über, die Sachverhalte auf den Bundesautobahnen zum Gegenstand haben oder die Verstöße gegen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs betreffen. (4) Von den nicht in den Absätzen 2 und 3 genannten Verfahren gehen 1. auf die Landespolizeiinspektion Erfurt alle Verfahren der Polizeidirektion Erfurt, der Verkehrspolizeiinspektion Erfurt sowie der Polizeiinspektionen Erfurt-Nord, Erfurt-Süd und Zentrale Dienste Erfurt,2. auf die Landespolizeiinspektion Gera alle Verfahren der Polizeidirektion Gera, der Verkehrspolizeiinspektion Gera sowie der Polizeiinspektionen Gera und Zentrale Dienste Gera,3. auf die Landespolizeiinspektion Gotha alle Verfahren der Polizeidirektion Gotha, der Verkehrspolizeiinspektion Gotha sowie der Polizeiinspektionen Gotha und Zentrale Dienste Gotha,4. auf die Landespolizeiinspektion Jena alle Verfahren der Polizeidirektion Jena, der Verkehrspolizeiinspektion Jena sowie der Polizeiinspektionen Jena und Zentrale Dienste Jena,5. auf die Landespolizeiinspektion Nordhausen alle Verfahren der Polizeidirektion Nordhausen, der Verkehrspolizeiinspektion Nordhausen sowie der Polizeiinspektionen Nordhausen und Zentrale Dienste Nordhausen,6. auf die Landespolizeiinspektion Saalfeld alle Verfahren der Polizeidirektion Saalfeld, der Verkehrspolizeiinspektion Saalfeld sowie der Polizeiinspektionen Saalfeld, Rudolstadt und Zentrale Dienste Saalfeld,7. auf die Landespolizeiinspektion Suhl alle Verfahren der Polizeidirektion Suhl, der Verkehrspolizeiinspektion Suhl sowie der Polizeiinspektionen Suhl und Zentrale Dienste Suhl,8. auf die Polizeiinspektion Saale-Holzland alle Verfahren der Polizeiinspektionen Stadtroda und Eisenberg über.

§ 1

§ 1(1) Die bei den Behörden und Dienststellen anhängigen Verfahren werden in dem Stand, in dem sie sich befinden, von den in den Absätzen 2 und 3 bestimmten Behörden und Dienststellen fortgeführt. (2) Auf die Landespolizeidirektion gehen alle Verfahren zur Erhebung von Verwaltungskosten, alle bei den Polizeidirektionen anhängigen Disziplinarverfahren und alle von der Polizeidirektion Nordhausen als zentraler Bußgeldstelle der Thüringer Polizei geführten Verfahren in Verkehrsordnungswidrigkeitssachen über. (3) Von den nicht in Absatz 2 genannten Verfahren gehen 1. auf die Landespolizeiinspektion Erfurt alle Verfahren der Polizeidirektion Erfurt sowie der Polizeiinspektionen Erfurt-Nord, Erfurt-Süd und Zentrale Dienste Erfurt,2. auf die Landespolizeiinspektion Gera alle Verfahren der Polizeidirektion Gera sowie der Polizeiinspektionen Gera und Zentrale Dienste Gera,3. auf die Landespolizeiinspektion Gotha alle Verfahren der Polizeidirektion Gotha sowie der Polizeiinspektionen Gotha und Zentrale Dienste Gotha,4. auf die Landespolizeiinspektion Jena alle Verfahren der Polizeidirektion Jena sowie der Polizeiinspektionen Jena und Zentrale Dienste Jena,5. auf die Landespolizeiinspektion Nordhausen alle Verfahren der Polizeidirektion Nordhausen sowie der Polizeiinspektionen Nordhausen und Zentrale Dienste Nordhausen,6. auf die Landespolizeiinspektion Saalfeld alle Verfahren der Polizeidirektion Saalfeld sowie der Polizeiinspektionen Saalfeld, Rudolstadt und Zentrale Dienste Saalfeld,7. auf die Landespolizeiinspektion Suhl alle Verfahren der Polizeidirektion Suhl sowie der Polizeiinspektionen Suhl und Zentrale Dienste Suhl,8. auf die Polizeiinspektion Saale-Holzland alle Verfahren der Polizeiinspektionen Stadtroda und Eisenberg über.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.