Thüringen

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg Vom 6. März 2015

Ausfertigungsdatum:
06.03.2015
Fundstelle:
GVBl. 2015, 5
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel PIDEthikKStVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1Dem am 10. Juli 2014 in Erfurt vom Freistaat Thüringen unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Land Hessen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 12 in Kraft tritt, wird vom Präsidenten des Landtags im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen bekannt gemacht*.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.