Thüringen

Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Oppurg" Vom 20. Juni 1995

Ausfertigungsdatum:
20.06.1995
Fundstelle:
GVBl. 1995, 242
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel OppurgVwGemEV

Aufgrund des § 46 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:

§ 1

Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft

§ 1 Erweiterung der VerwaltungsgemeinschaftDie Verwaltungsgemeinschaft "Oppurg" im Saale-Orla-Kreis wird um die Gemeinde Langenorla erweitert.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.