Thüringen

Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Obermehler und der Stadt Schlotheim und über die Änderung der Verwaltungsgemeinschaft "Menteroda" Vom 8. Juli 1996

Ausfertigungsdatum:
08.07.1996
Fundstelle:
GVBl. 1996, 137
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel ObermehleruaErfGemAnerkV

Aufgrund des § 46 Abs. 3 sowie des § 51 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:

§ 1

Erfüllende Gemeinde

§ 1 Erfüllende GemeindeDie Vereinbarung zwischen der Stadt Schlotheim und der Gemeinde Obermehler, Unstrut-Hainich-Kreis, daß die Stadt Schlotheim für die Gemeinde Obermehler die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt.

§ 2

Änderung der Verwaltungsgemeinschaft "Menteroda"

§ 2 Änderung der Verwaltungsgemeinschaft "Menteroda"Die Gemeinde Obermehler tritt aus der Verwaltungsgemeinschaft "Menteroda" aus.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.