Thüringen

Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Oberes Sprottetal" und ihre Umbenennung in "Am Brahmetal" Vom 16. Dezember 1994

Ausfertigungsdatum:
16.12.1994
Fundstelle:
GVBl. 1995, 56
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel OberesSprVwGemErwV

Aufgrund des § 46 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:

§ 1

Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft

§ 1 Erweiterung der VerwaltungsgemeinschaftDie Verwaltungsgemeinschaft "Oberes Sprottetal" im Landkreis Greiz wird um die Gemeinden Bethenhausen,Brahmenau,Hirschfeld,Korbußen,Pölzig undSchwaara erweitert.

§ 2

Name

§ 2 NameDie Verwaltungsgemeinschaft führt nunmehr den Namen "Am Brahmetal".

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.