Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Oberes Sprottetal" und ihre Umbenennung in "Am Brahmetal" Vom 16. Dezember 1994
- Ausfertigungsdatum:
- 16.12.1994
- Fundstelle:
- GVBl. 1995, 56
Aufgrund des § 46 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:
Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft
§ 1 Erweiterung der VerwaltungsgemeinschaftDie Verwaltungsgemeinschaft "Oberes Sprottetal" im Landkreis Greiz wird um die Gemeinden Bethenhausen,Brahmenau,Hirschfeld,Korbußen,Pölzig undSchwaara erweitert.
Name
§ 2 NameDie Verwaltungsgemeinschaft führt nunmehr den Namen "Am Brahmetal".
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.