Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Mellingen" sowie über die Aufhebung der Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Stadt Magdala und der Stadt Blankenhain Vom 30. November 2001
- Ausfertigungsdatum:
- 30.11.2001
- Fundstelle:
- GVBl. 2001, 460
Aufgrund des § 46 Abs. 3 und des § 51 Satz 2 in Verbindung mit § 46 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung vom 14. April 1998 (GVBl. S. 73), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2000 (GVBl. S. 177), verordnet das Innenministerium:
Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft
§ 1 Erweiterung der VerwaltungsgemeinschaftDie Verwaltungsgemeinschaft "Mellingen" im Landkreis Weimarer Land wird um die Stadt Magdala erweitert.
Aufhebung der Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde
§ 2 Aufhebung der Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden GemeindeDie Anerkennung der Vereinbarung zwischen der Stadt Magdala und der Stadt Blankenhain, dass die Stadt Blankenhain die Aufgaben einer Verwaltungsgemeinschaft (erfüllende Gemeinde) wahrnimmt, wird aufgehoben.
In-Kraft-Treten
§ 3 In-Kraft-TretenDiese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Stadt Magdala und der Stadt Blankenhain vom 24. November 1995 (GVBl. S. 408) außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.