Anordnung über die Errichtung und den Sitz des Thüringer Medizinal-, Lebensmittel- und Veterinäruntersuchungsamtes Vom 30. August 1996
- Ausfertigungsdatum:
- 30.08.1996
- Fundstelle:
- GVBl. 1996, 167
Aufgrund des Artikels 90 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993 (GVBl. S. 625) ordnet die Landesregierung an:
§ 1(1) Das Medizinal-, Lebensmittel- und Veterinäruntersuchungsamt (TMLVUA) als obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Gesundheit hat seinen Sitz in Erfurt mit weiteren Standorten in Bad Langensalza und Jena. Die darüber hinaus bisher bestehenden Standorte werden aufgelöst. (2) Ab dem 1. Januar 2000 hat die Behörde ihren Sitz in Bad Langensalza. Die Standorte Erfurt und Jena werden aufgelöst.
§ 2(1) Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.(2) Die Bemerkung zu Nummer 5.1.1 der Anlage zur Anordnung der Landesregierung und Verordnung des Innenministers über die Errichtung von Behörden und Einrichtungen des Landes Thüringen vom 18. Juni 1991 (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 28. September 1995 (GVBl. S. 316), und Nummer I des Organisationserlasses des Ministeriums für Soziales und Gesundheit vom 26. Mai 1992 (ThürStAnz Nr. 24/1992 S. 809), geändert durch nicht veröffentlichten Organisationserlaß vom 20. Januar 1994, werden aufgehoben.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.